• 10.09.2025, 12:50:03
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Hungerländer/Keri zum Kopftuchverbot bis 14: Ein guter Tag für Mädchen in unserer Stadt

Ministerrat beschließt Kopftuchverbot bis zum 14. Lebensjahr in Schulen – Bundesregierung setzt wichtiges Zeichen für Kinderschutz, Kindeswohl und Selbstbestimmung von Mädchen

Wien (OTS) - 

„Heute ist ein guter Tag für die freie und selbstbestimmte Entwicklung von Mädchen in unserer Stadt, in unserem Land! Das soeben von der Bundesregierung nach dem Ministerrat präsentierte Kopftuchverbot bis zum 14. Lebensjahr steht im Einklang mit der Verpflichtung des Staates, für Kinder ein Umfeld zu schaffen, in dem Kinderrechte und Kindeswohl geschützt werden sowie die individuelle Entscheidungsfreiheit von Mädchen und Frauen ohne patriarchale Einflüsse gewährleistet wird“, so die Integrationssprecherin der Wiener Volkspartei, Gemeinderätin Caroline Hungerländer.

„Kinder und Jugendliche müssen in unseren Bildungseinrichtungen einen neutralen und geschützten Raum finden, wo sie sich frei, selbstbestimmt und unvoreingenommen entwickeln und entfalten können. Das Kinderkopftuch stigmatisiert jedoch Mädchen bereits in sehr jungen Jahren, reduziert sie auf ihr Geschlecht und schränkt ihre Bewegungsfreiheit ein. Damit kann die Entwicklung von Selbstwert- und Körpergefühl in einer entscheidenden Entwicklungsphase von Mädchen erheblich beeinträchtigt werden“, so die Frauensprecherin der Wiener Volkspartei, Gemeinderätin Sabine Keri. Schließlich habe das Kopftuch den Zweck, die Weiblichkeit zu verhüllen, und ist deshalb auch für viele Menschen ein Symbol für die Unterdrückung und Unterwerfung von Mädchen und Frauen. „Die Bundesregierung setzt mit dieser Maßnahme ein wichtiges und notwendiges Zeichen für Kinderschutz, Kindeswohl und Selbstbestimmung von Mädchen“, so Keri weiter.

„Darüber hinaus hat das Kopftuch im Kindesalter eine segregative und anti-integrative Wirkung. Es bedeutet eine andauernde physische und psychische Disziplinierung von Mädchen sowie eine Einschränkung der spielerischen, persönlichen und religiösen Selbstentfaltung und Selbstbestimmung“, so Hungerländer weiter. „Die Dringlichkeit des Kopftuchverbots bis zum 14. Lebensjahr zeigt sich auch anhand von Berichten aus Schulen, dass Schülerinnen vermehrt ein Kopftuch anlegen, nachdem sie sexuelle Belästigung erfahren haben oder von muslimischen männlichen Mitschülern oder sogenannten ‚Sittenwächtern‘ unter Druck gesetzt wurden“, so Hungerländer.

„Auch diese Entwicklung deutet darauf hin, dass das Kopftuch weniger als Zeichen der Religionsausübung, sondern vielmehr als eine Form der sozialen Kontrolle über Frauen fungiert“, so Keri und weiter: „Umso wichtiger ist deshalb auch das parallel zum Kopftuchverbot beschlossene Maßnahmenpaket zur Stärkung sowohl von Mädchen als auch Burschen, Eltern und Lehrkräften, um solchen inakzeptablen Entwicklungen vehement entgegenzutreten.“

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