• 10.09.2025, 12:35:03
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Bundesjugendvertretung zum Kopftuchverbot: Gesetz verletzt Kinderrechte und Selbstbestimmung

BJV spricht sich gegen Kopftuchverbot aus und fordert Dialog sowie präventive Maßnahmen, die die Selbstbestimmung von Kindern stärken.

Wien (OTS) - 

Die Bundesjugendvertretung (BJV) kritisiert das geplante Kopftuchverbot an Schulen für Kinder unter 14 Jahren. Aus Sicht der BJV diskriminiert das Gesetz – trotz begleitendem Maßnahmenpaket – muslimische Mädchen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit, da das Verbot keine anderen religiösen Symbole, wie etwa die jüdische Kippa oder die Patka der Sikh-Religion, umfasst.

Das widerspreche der UN-Kinderrechtskonvention, zu deren Umsetzung sich Österreich mit der Ratifizierung verpflichtet hat. „Ein Kopftuchverbot verletzt das Recht auf Selbstbestimmung und die Religionsfreiheit von Kindern und Jugendlichen. Anstatt Mädchen und junge Frauen ernst zu nehmen, wird ihnen die Möglichkeit genommen, ihre Identität selbstbestimmt zu leben“, betont BJV-Vorsitzende Lejla Visnjic.

Die BJV erinnert außerdem daran, dass ein ähnliches Kopftuchverbot bereits im Dezember 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. „Dass nun erneut ein Gesetz auf den Weg gebracht werden soll, das schon einmal für grundrechtswidrig erklärt wurde, ist nicht nachvollziehbar“, so Visnjic.

Die Annahme, dass Mädchen zum Tragen eines Kopftuchs gezwungen werden, hält die BJV für problematisch. Es liegen keine Zahlen vor, wie viele Kinder in Österreich unfreiwillig ein Kopftuch tragen. Statt pauschaler Verbote und Strafen fordert die BJV einen offenen Dialog mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft und anderen muslimischen Organisationen, die direkt mit Jugendlichen arbeiten – wie etwa der Muslimischen Jugend Österreich.

Gefahr von Ausgrenzung und Diskriminierung

Die BJV warnt zudem vor den gesellschaftlichen Folgen eines solchen Verbots. „Ein Kopftuchverbot führt nicht zu mehr Gleichberechtigung, sondern verstärkt Ausgrenzung und Diskriminierung. Wir brauchen Maßnahmen, die allen jungen Menschen gerechte Chancen sichern – nicht Gesetze, die bloß eine bestimmte Gruppe stigmatisieren“, erklärt BJV-Vorsitzender Ahmed Naief.

Kinder dürfen gerade in einer Lebensphase, in der sie sich frei entfalten sollen, nicht unter Druck gesetzt werden – weder durch familiäre Einflüsse noch durch staatliche Vorgaben. „Alle Kinder sollen frei von Zwängen aufwachsen können. Aus unserer Sicht braucht es präventive Maßnahmen, die Kinder stärken und schützen. Dazu zählt der Ausbau von Schulsozialarbeit und psychosozialen Unterstützungsangeboten sowie eine Stärkung der politischen und menschenrechtlichen Bildung“, ergänzt Naief.

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