- 10.09.2025, 10:46:05
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- OTS0078
Gerichte erklären TIWAG-Preiserhöhungen endgültig für unzulässig
TIWAG-Stromkunden können auf Rückerstattungen geltend machen
Das Landesgericht Innsbruck sowie das Oberlandesgericht Innsbruck haben in mehreren Fällen die von der TIWAG im Jahr 2022 und 2023 vorgenommenen Preiserhöhungen für unzulässig erklärt. Damit bestätigten die Gerichte nunmehr rechtskräftig die Rechtsauffassung der SCHEIBER Rechtsanwalt GmbH, die TIWAG-Kunden vertritt.
Der Fall betrifft die Preiserhöhungen im Juni 2022 und Juli 2023, die die TIWAG gegenüber hunderttausenden Bestandskunden durchgesetzt hatte. Nach Auffassung der Gerichte verstießen die herangezogenen Preisanpassungsklauseln gegen die gesetzlichen Transparenz- und Angemessenheitsanforderungen.
„Die Berufungsgerichte haben klar ausgesprochen, dass beide Preiserhöhungen rechtswidrig waren. Damit steht fest: Kunden, die diese erhöhten Preise bezahlt haben, können das zu viel bezahlte Geld zurückfordern.“, betont Rechtsanwalt Dr. Florian Scheiber, der die Kläger in diesen Verfahren vertritt.
Betroffene Kunden sollten jetzt ihre Ansprüche prüfen lassen. Hintergrund ist, dass Rückforderungsansprüche der Verjährung unterliegen. „Wer nicht rechtzeitig tätig wird, riskiert, seine Ansprüche zu verlieren“, warnt Dr. Scheiber.
Die SCHEIBER Rechtsanwalt GmbH bietet daher betroffenen TIWAG-Kunden die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung, um festzustellen, welche Beträge zurückgefordert werden können.
Ihre Rückzahlungsansprüche prüfen lassen
Rückfragen & Kontakt
SCHEIBER Rechtsanwalt GmbH
Mag. Dr. Florian Scheiber
Telefon: +43 5255 20 344
E-Mail: recht@scheiber.law
Website: https://www.tiwag-ikb-klage.at
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