- 10.09.2025, 09:16:03
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AK/ÖGB: Gewalt und Belästigung im Job wird Riegel vorgeschoben
Mit dem morgigen Tag tritt das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt in Österreich in Kraft. Es markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer Arbeitswelt, die frei von Gewalt und Belästigung sein soll. „Damit das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung in der Praxis umgesetzt werden kann, ist es entscheidend, dass rasch konkrete Maßnahmen folgen, um dies am Arbeitsplatz effektiv zu verhindern und zu bekämpfen“, fordern Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales AK Wien, und Christa Hörmann, gf. Bundesfrauenvorsitzende und ÖGB-Vizepräsidentin.
Theoretisch weist Österreich einen hohen Schutzstandard am Arbeitsplatz auf. Dennoch bieten viele Bestimmungen Betroffenen von Gewalt und Belästigung keinen effektiven Schutz. Gleichzeitig unternimmt die Mehrheit der Betriebe gar nichts oder zu wenig, um ihre Beschäftigten zu schützen. Dabei sind laut Eurofund 20% der Arbeitnehmer:innen betroffen. „Mit ILO 190 werden Gewalt und Belästigung erstmals als systemisches Problem der Arbeitswelt anerkannt und nicht als individuelles Versagen. Gewaltprävention darf aber kein Lippenbekenntnis bleiben. Arbeitgeber:innen sind nun in der Pflicht, wirksame Maßnahmen sicherzustellen“, so ÖGB-Vizepräsidentin Hörmann. Und AK Bereichsleiterin Stilling ergänzt: „Worten müssen nun Taten folgen, damit der Arbeitsplatz, sowohl im realen Leben als auch im digitalen Raum, endlich für alle ein sicherer Ort ist.“
Der Schutzbereich des Übereinkommens erstreckt sich auf den Arbeitsplatz, auf Dienstreisen, Arbeitswege, betriebliche Unterkünfte und digitale Kommunikation. Zentrale Grundsätze sind ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung, die Umsetzung umfassender Strategien und Maßnahmen zur Verhinderung ebendieser sowie die Verpflichtung der Arbeitgeber:innen, angemessene Schritte zu setzen, um potentielle Gefahren und Gewalt und Belästigung zu verhindern. „Wir appellieren an Politik und Wirtschaft, die notwendigen Maßnahmen rasch und konsequent umzusetzen“, so Stilling und Hörmann.
Konkret fordern AK und ÖGB:
+ Arbeitgeber:innen müssen ihre Fürsorgepflicht stärker als bisher wahrnehmen und Arbeitnehmer:innen vor Übergriffen schützen. Dafür müssen Pflichten und Verantwortung der Arbeitgeber:innen konkretisiert und präzisiert werden.
+ Kann ein/e Arbeitgeber:in kein geeignetes Präventionskonzept vorweisen, soll im Falle einer Belästigung ein Schadenersatz für Betroffene in Höhe von mindestens 5.000 Euro fällig werden.
+ Unternehmen müssen Führungskräfte entsprechend schulen, Arbeitgeber:innen-Interessensvertretungen Schulungsmaßnahmen für ihre Mitglieder anbieten.
+ Erzwingbare Betriebsvereinbarungen zu Frauenförderung und Antidiskriminierung.
+ Verbandsklagerecht bei Diskriminierung zur Entlastung von Einzelpersonen.
+ Eine gemeinsame Kampagne zum Thema Gewalt in der Arbeitswelt durch Regierung, Sozialpartner:innen, Medien und NGOs.
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