- 09.09.2025, 16:17:36
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IV: Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz stärkt Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit
Schnellere Verfahren entscheidend für Investitionen, Energiewende und Industriestandort
„Der Begutachtungsentwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) hat das Potenzial, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und damit Wettbewerbsfähigkeit und Standort zu stärken“, betont Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV). „Für die Industrie sind rasche Verfahren von zentraler Bedeutung: Sie schaffen Investitionssicherheit und bringen die notwendige Dynamik für den Ausbau der Energieinfrastruktur.“
Schlankere Verfahren für mehr Wettbewerbsfähigkeit
Mit dem EABG werden EU-Vorgaben (RED III) mit national bewährten Verfahren kombiniert. Für die IV sind die geplante Verfahrenskonzentration („One-Stop-Shop“) und die klare Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses wesentliche Hebel, um Projekte effizienter umzusetzen. „Schlankere und praxisnahe Verfahren sind ein entscheidender Standortfaktor, administrativer Mehraufwand durch verschiedene Genehmigungsverfahren nach unterschiedlichen Materiengesetzen verzögern und verteuern die Umsetzung von Projekten“, erklärt Neumayer.
Unter anderem die vermehrte Anwendung von vereinfachten Verfahren und Anzeigeverfahren, Vorschriften zur Trassenfreihaltung und zur besseren Strukturierung der Verfahren, moderne Kundmachungsbestimmungen, das Verbot des Nachschiebens vor Beschwerdegründen vor den Verwaltungsgerichten enthalten Beschleunigungspotenzial und entsprechen langjährigen IV-Forderungen. Die IV wird den Entwurf eingehend begutachten, so sollte etwa der Anwendungsbereich auf CO2-Infrastruktur erweitert werden.
„Rechtssicherheit und Planbarkeit sind unverzichtbar, um eine leistbare, sichere und nachhaltige Energieversorgung für den Industriestandort sicherzustellen“, so Neumayer. „Umso wichtiger ist es nun, das Gesetz rasch auf den Weg zu bringen, denn jede Verzögerung bei Verfahren kostet uns Wettbewerbsfähigkeit“, so Neumayer abschließend.
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