- 09.09.2025, 13:12:02
- /
- OTS0118
Gödl: Heutige Aussagen von FPÖ-Landesrat Antauer an Lächerlichkeit nicht zu überbieten
FPÖ blamiert sich erneut mit absoluter Unkenntnis im Migrationsbereich
“Die heutigen Aussagen von FPÖ-Landesrat Antauer sind an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Landesrat Antauer vermischt offenbar den Familiennachzug von legal in Österreich aufhältigen Personen mit dem Familiennachzug im Asylbereich. Der Familiennachzug im Asylbereich wurde von Innenminister Gerhard Karner gestoppt – das gilt natürlich nach wie vor. Der Familiennachzug legal aufhältiger Personen ist ein vollkommen anderer Bereich, der mit dem Asylwesen nichts zu tun hat. Zudem lässt sich festhalten, dass bereits jetzt Rechts- und Planungssicherheit besteht: Denn wird die Niederlassungsverordnung nicht zu Beginn des Jahres erlassen, tritt die sogenannte Zwölftelregelung in Kraft, bei der die Quoten aus dem vergangenen Jahr weiter gelten und jeden Monat ein Zwölftel der Quote zur Verfügung steht. Rechtssicherheit ist folglich zu jedem Zeitpunkt gegeben”, reagiert der Sicherheitssprecher der Volkspartei, Ernst Gödl, auf die heutige Aussendung des FPÖ-Landesrats Antauer.
“Es ist offensichtlich: Entweder Landesrat Antauer ist mit seiner Aufgabe heillos überfordert und hat keinerlei substanzielle Kenntnis seines eigenen Aufgabenbereichs – oder er verbreitet bewusst Unwahrheiten, um parteipolitisch davon zu profitieren. Beide Varianten werfen kein gutes Licht auf den FPÖ-Landesrat. Wenn Personen wie Herbert Kickl oder Martin Antauer wirklich das Beste sind, das die FPÖ in Fragen der Migrationspolitik aufzubieten hat, können sich die Menschen in Österreich umso glücklicher schätzen, mit Gerhard Karner einen Innenminister zu haben, der tatsächlich etwas von Migrationspolitik versteht und tatsächliche Verbesserungen bringt – sowohl in Österreich als auch in Europa”, so Gödl abschließend. (Schluss)
Rückfragen & Kontakt
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Telefon: +43 1 401 10-4439 bzw. +43 1 401 10-4432
Website: http://www.oevpklub.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK