- 09.09.2025, 12:57:33
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- OTS0114
Presseaussendung zur Haltung der UGÖD BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung)
Gehaltsabschluss rückgängig machen? Politische Zusagen sind keine leeren Versprechen!
Wie in Medien mittlerweile verlautbart wird, möchte die Regierung den bereits vereinbarten Gehaltsabschluss für 2026 im öffentlichen Dienst rückgängig machen und neu verhandeln. Die Unabhängigen GewerkschafterInnen (UGÖD) im Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) treten den jüngsten Überlegungen der Regierung entschieden entgegen.
Die Vereinbarung über die Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst, die im Rahmen der Sozialpartnerschaft getroffen wird, mündet in eine Gesetzesnovelle, was ihr eine rechtliche Verbindlichkeit verleiht. Eine solche Vereinbarung ist ein Eckpfeiler der sozialen Partnerschaft in Österreich und darf nicht ohne Weiteres aufgekündigt werden.
Darum ist die Neuverhandlung nicht tragbar:
- Bruch des staatlichen Wortes: Die Gehaltserhöhung für 2026 wurde politisch vereinbart und danach gesetzlich verankert. Eine nachträgliche Neuverhandlung käme einem Bruch einer verbindlichen gesetzlichen Regelung gleich und würde das Vertrauen der Bediensteten in die Regierung nachhaltig erschüttern.
- Fehlende Wertschätzung für die Leistung: Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere jene im Bundesheer, leisten täglich unverzichtbare Arbeit für unser Land. Ein Aufschnüren des Gehaltsabschlusses würde bedeuten, dass diese Leistungen als erstes bei den Sparbemühungen der Regierung geopfert werden. Dies ist ein fatales Signal und zeugt von mangelnder Wertschätzung.
- Konsolidierungsbeitrag wurde ignoriert: Die von den Bediensteten des öffentlichen Dienstes durch den Abschluss 2025 erbrachte erhebliche finanzielle Konsolidierung wurde von der Regierung anscheinend nicht für eine nachhaltige Budgetkonsolidierung genutzt, sondern schlicht verbraucht. Das Ergebnis der Gehaltsverhandlungen 2025, das mit 0,3 % unter der Inflation liegt und somit einen realen Kaufkraftverlust für die Bediensteten bedeutet, ist ein wesentlicher Konsolidierungsbeitrag. Nun soll der öffentliche Dienst ein weiteres Mal die fehlende Budgetdisziplin der Politik kompensieren. Der für 2026 vereinbarte Aufschlag von 0,3 % über der Inflation dient einzig dem Ausgleich des Kaufkraftverlustes aus dem Jahr 2025.
- Anstatt erneut den öffentlichen Dienst zur Kasse zu bitten gäbe es an anderen Stellen Einsparungspotential wie zB.:
- Streichung der Staatssekretäre
- Verkleinerung der Kabinette auf 7 Personen
- Streichung der Generalsekretäre in den Bundesministerien
- Echte Entbürokratisierungsreform
- Staatsreform; Einheitlichkeit der Landesgesetzgebungen
- Zusammenlegung bei Klein-Verwaltungsorganisationen (Gemeinden)
- Einheitlichkeit der Besoldung von Bundes- und Landesbediensteten
Die Haltung der UGÖD BMLV
Die UGÖD BMLV lehnt die Neuverhandlung des Gehaltsabschlusses strikt ab. Wir fordern die Regierung auf, sich an die getroffene Vereinbarung zu halten und die Arbeitsleistung der Bediensteten des Bundesheeres entsprechend zu honorieren.
Wir rufen alle Bediensteten dazu auf, wachsam zu bleiben und die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Die UGÖD-BMLV wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Rechte und Interessen der Kolleginnen und Kollegen zu verteidigen.
Der öffentliche Dienst ist keine Sparbüchse!
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Juergen.gruber@ugoed.at
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