- 08.09.2025, 09:00:33
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„Vienna Calling – Wer singt für Österreich?“
Bewerbungen für große ORF-Live-Show zum ESC-Vorentscheid am 20. Februar 2026 ab sofort unter https://songcontest.orf.at/
Udo Jürgens, Conchita Wurst und JJ – sie alle haben Song-Contest-Geschichte für Österreich geschrieben. Wer tritt in ihre Fußstapfen und wird Österreich beim 70. Eurovision Song Contest am Samstag, dem 16. Mai 2026, in Wien vertreten? Erstmals seit 2016 gibt es wieder einen nationalen Vorentscheid, bei dem das TV-Publikum mitentscheiden kann, wer für Österreich ins Rennen gehen wird. In der großen Hauptabendshow „Vienna Calling – Wer singt für Österreich?“ entscheiden Jury und Publikum am Freitag, dem 20. Februar 2026, live in ORF 1, wer unser Land beim Song Contest repräsentiert. Nutze Deine Chance und bewirb Dich bis Donnerstag, den 15. Oktober 2025 – vielleicht bist Du, vielleicht seid Ihr Österreichs Vertreterin bzw. Vertreterinnen oder Vertreter beim ESC 2026!
ORF-Programmdirektorin Stefanie Groiss-Horowitz: „Der ESC 2026 in Wien ist der größte Event, der im kommenden Jahr in Österreich ausgetragen wird. Unser erklärtes Ziel ist, das ganze Land einzubinden und zu begeistern. Jetzt, wo die Frage geklärt ist, wo der Eurovision Song Contest stattfindet, geht es darum, wer für Österreich an den Start geht. Diese Entscheidung möchten wir gemeinsam mit unserem Publikum treffen – alle können mitentscheiden, und alle Künstler:innen können sich ab sofort für die Teilnahme bewerben.“
Wen wir suchen?
Ob englischsprachiger Pop-Song, deutschsprachige Nummer oder eingängiger Dialekthit – der ORF öffnet die Bühne für das gesamte Musikland Österreich mit einem Vorentscheid, der so vielfältig ist wie der Eurovision Song Contest. Gesucht werden zwölf Acts, die neben einer herausragenden Bühnenpräsenz und beeindruckenden Stimmen folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
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· Der Song darf vor dem 1. September 2025 nicht kommerziell veröffentlicht oder aufgeführt worden sein (das Datum gilt auch für die Aufführung bzw. Bekanntmachung in sozialen Netzwerken)
· Das Mindestalter der Interpretinnen und Interpreten beträgt 16 Jahre
· Während der Bühnenperformance stehen höchstens sechs Personen auf der Bühne
· Jeder Interpret bzw. jede Interpretin darf nur für ein Land antreten
· Der Titel muss live mit Halbplayback vorgetragen werden
· Die Länge des Beitrags darf maximal drei Minuten betragen
· Der Song muss eine Kreativleistung darstellen, die zum Hauptteil ohne KI-Unterstützung erarbeitet wurde
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Wie Ihr euch bewerbt?
Künstler:innen, Sänger:innen und Bands mit einem geeigneten ESC-Song sind eingeladen, sich unter https://songcontest.orf.at/ anzumelden.
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