- 06.09.2025, 08:00:32
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- OTS0005
Richtigstellung des Bundesheeres zum Profil-Artikel – Thema Blackout
Zum in der Wochenzeitung „Profil“ erschienenen Artikel „Blind in den Blackout“ hält das BMLV fest:
Im betreffenden Artikel sind mehrere gravierende Falschinformationen enthalten.
Richtig ist:
- Die Einschätzung des Rechnungshofes bezieht sich auf den Untersuchungszeitraum 2024. Viele der damals angeführten Verbesserungsvorschläge sind bereits umgesetzt.
- Veraltete RH-Berichte als Grundlage für eine aktuelle Berichterstattung heranzuziehen, halten wir für unsauberen Journalismus.
- Die gesetzliche Zuständigkeit liegt im Wesentlichen bei den Zivilschutzeinrichtungen, in der koordinativen Planung beim Krisensicherheitsbüro und je nach Thema gegliedert in den jeweiligen Ressorts und den Bundesländern. Das Bundesheer leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten seinen Beitrag, zum Beispiel im Rahmen von Assistenzeinsätzen, die angefordert werden. Die Kernaufgabe des Bundesheeres im Falle eines Blackouts besteht darin, die eigene Infrastruktur einsatzfähig zu halten, um selbst handlungsfähig zu sein und andere Einsatzorganisationen bei ihren Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung unterstützen zu können.
Im Rahmen des eigenen Zuständigkeitsbereiches ist ebenfalls ungenau berichtet worden:
- Richtig ist, dass bei knapp 70 Prozent der Liegenschaften im Eigentum des Bundesheeres die autarke Stromversorgung abgeschlossen ist.
- Richtig ist, dass bei knapp 80 Prozent der Liegenschaften im Eigentum des Bundesheeres die Verpflegsautarkie bereits abgeschlossen ist.
- Richtig ist, dass die Notstromaggregate sich vollautomatisch einschalten und nicht mittels Kurbel abgestoßen werden müssen.
- Richtig ist, dass es sich nicht um 100 Kasernen, sondern um 100 militärische Liegenschaften handelt. Durch die Großkaserne Villach und die geplanten Sicherheitszentren in Wien reduziert sich die Anzahl der Liegenschaften (derzeit um 7).
- Richtig ist, dass – wie auch dem Profil in seiner Anfrage mitgeteilt – die noch nicht vollständig autarken Liegenschaften bis Ende des Jahres autark sein werden. (Ausnahme: die in Bau befindliche Kaserne Villach, die nach Fertigstellung auch vollständig autark sein wird sowie an Standorten wo Generalsanierungen vorzunehmen sind wie das Blockheizkraftwerk in Bruck Neudorf sowie das Sanitätszentrum West im Amtsgebäude Steiner).
- Richtig ist daher auch, dass die Liegenschaften des Bundesheeres selbstverständlich in der Lage sind, ihre Aufgaben im Falle eines Blackouts wahrzunehmen.
All diese Informationen wurden bereits in parlamentarischen Anfragen zur Verfügung gestellt und stünde daher auch den Profil-Journalisten zur Verfügung. Zusätzlich gab es eine parlamentarische Anfrage, die den aktuellen Stand der Autarkie auflistet.
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