• 05.09.2025, 13:30:33
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„Hohes Haus“ über Regierungsklausur im Zeichen der Inflation

Am 7. September um 12.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Wien (OTS) - 

Rebekka Salzer präsentiert im ORF-Parlamentsmagazin „Hohes Haus“ am Sonntag, dem 7. September 2025, um 12.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Regierungsklausur im Zeichen der Inflation

Diese Woche ist die Regierung bereits zu ihrer dritten Klausur zusammengekommen. Seit ihrem Amtsantritt vor einem halben Jahr sind die Wirtschaftsdaten noch schlechter geworden. Österreich ist europäisches Schlusslicht bei der Inflation, in keinem anderen EU-Staat ist die Inflation höher, und die ständig steigenden Preise heizen die Inflation weiter an. So ist beispielsweise Energie seit Jahresbeginn um bis zu 35 Prozent teurer geworden. Die Beamten haben schon im Vorjahr einen Reallohnverlust hinnehmen müssen, das möchte Bundeskanzler Stocker nun auch mit den Pensionisten machen. Die Erhöhung der Pensionen soll auch unter der Inflation liegen, was heftigen Widerstand hervorgerufen hat. Claus Bruckmann über Anspruch und Realität von Regierungsklausuren.

Im Studio ist SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim zu Gast.

Parteifinanzen

Kurz vor der Sommerpause haben die Regierungsparteien mit Zustimmung der Grünen ein neues Gesetz über die Finanzierung politischer Parteien beschlossen, das schon im Vorfeld für heftige Kritik gesorgt hat. Konkret geht es darum, dass Mitarbeiter:innen in Kabinetten von Ministerinnen und Ministern für die Arbeit an Social-Media-Accounts der jeweiligen Parteien herangezogen werden. Das hatte der Rechnungshof als unzulässige Parteienfinanzierung kritisiert und zuletzt zu einer Verurteilung der ÖVP, der NEOS und der Grünen durch den Unabhängigen Parteientransparenzsenat und damit zur Zahlung hoher Geldbußen geführt. Zahlungen, die die Parteien künftig vermeiden wollen. Susanne Däubel informiert.

Neue Transparenz

Es war ein langer und steiniger Weg und doch, seit dem 1. September gilt in Österreich die sogenannte Informationsfreiheit. Das Amtsgeheimnis ist damit passé, Informationen dürfen von staatlichen Stellen nun nicht mehr grundsätzlich zurückgehalten werden. Dabei gliedert sich die nun geschaffene Transparenz in zwei Säulen: Die proaktive Veröffentlichungspflicht und die individuelle Antragsmöglichkeit. Ungefragt und kostenlos müssen jetzt Informationen von allgemeinem Interesse bereitgestellt werden – und auf Nachfrage auch weitere Informationen gegeben werden. Was das genau bedeutet und welche Informationen nun erfragt werden können, hat sich Caroline Picker angesehen.

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