• 04.09.2025, 14:41:34
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Waffengesetz: Innenausschuss schickt Verschärfung einstimmig in Begutachtung

Anpassungen unter anderem bei Altersgrenzen, psychologischen Gutachten und Bewilligungspflichten

Wien (PK) - 

Als Reaktion auf den Amoklauf in Graz im Juni dieses Jahres hat die Bundesregierung im Rahmen eines Ministerratsvortrags ein Bündel an Maßnahmen beschlossen, das insbesondere Verschärfungen des Waffenrechts vorsieht. Im heutigen Innenausschuss legten ÖVP, SPÖ und NEOS nun in Form eines gesamtändernden Abänderungsantrags zu einem von ihnen gestellten Initiativantrag (372/A) einen konkreten Gesetzentwurf vor, der einhellig in Begutachtung geschickt wurde. Diverse Stellen können sich bis zum 16. September 2025 schriftlich zum Gesetzentwurf äußern.

Im Ausschuss zeigten sich Innenminister Gerhard Karner, Staatssekretär Jörg Leichtfried und die Koalitionsfraktionen zufrieden mit dem Umfang der Novelle und der Geschwindigkeit ihres Zustandekommens. Man habe den vorgenommenen Zeitplan eingehalten. Gerade daran stießen sich jedoch FPÖ und Grüne. Die Bundesregierung mache den Gesetzgebungsprozess etwa durch die knapp gesetzte Frist für das Begutachtungsverfahren zu einer "Farce", hieß es seitens der FPÖ, die auch von einer "Anlassgesetzgebung" sprach. Den Grünen geht die Novelle zu wenig weit, was etwa die Ausweitung der waffenpsychologischen Verlässlichkeitsprüfungen betrifft.

Eckpunkte der Novelle des Waffengesetzes

Zu den wichtigsten Änderungen zählt etwa, dass das Mindestalter für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie B (etwa Pistolen und Revolver) von 21 auf 25 Jahre und bei der Kategorie C (z.B. Flinten und Büchsen) von 18 auf 21 Jahre angehoben werden soll. Für den Erwerb letzterer soll künftig auch eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Waffenpass notwendig sein, was bisher nur für Kategorie B-Waffen galt.

Zum Erhalt einer Waffenbesitzkarte ist unter anderem die Erbringung eines klinisch-psychologischen Gutachtens über die waffenrechtliche Verlässlichkeit notwendig. Dieses soll künftig nicht nur bei Erstantrag, sondern auch nach einer fünfjährigen Probephase verpflichtend sein. Außerdem ist alle fünf Jahre eine psychologische Überprüfung der Zuverlässigkeit vorgesehen. Auch die Begutachtung selbst soll erweitert werden, etwa durch die verpflichtende Einführung eines Explorationsgesprächs.

Diese Regelungen sollen teilweise auch rückwirkend gelten. Wer keine gültige Jagdkarte hat und seit dem 1. Juni 2025 eine Waffenbesitzkarte neu ausgestellt bekommen hat muss laut Gesetzesvorschlag die verschärften psychologischen Tests nachholen. Wer Kategorie C-Waffen in den vergangenen zwei Jahren erworben hat, müsste binnen zweier Jahre eine Waffenbesitzkarte beantragen.

Weiters soll die sogenannte "Abkühlphase" beim Erwerb einer Schusswaffe von drei Werktagen auf vier Wochen verlängert werden, um "Impulskäufe" zu verhindern. Vorgesehen ist zudem eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Behörden. So soll etwa die Stellungskommission des Bundesheeres der Waffenbehörde auf Verlangen relevante Daten aus der Stellungsuntersuchung zur Beurteilung der Verlässlichkeit übermitteln dürfen.

Der Gesetzentwurf sieht auch Regelungen zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels vor. Bestandteile von Waffen, die bei der Schussabgabe nicht unter Gasdruck stehen (etwa Griffstücke), sollen nun auch in den Anwendungsbereich des Waffengesetzes fallen. Weitere Bestimmungen betreffen unter anderem Einschränkungen beim Waffenverkauf und -verleih, Verschärfungen bei der Verhängung von Waffenverboten und der Strafandrohung bei Verstößen, bei der Verwahrung von Schusswaffen und Munition sowie Übergangsbestimmungen.

Zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Ausschussbegutachtung eingeladen, wurden das Bundeskanzleramt und sein Verfassungsdienst, sämtliche Ministerien und Landesregierungen, die Volksanwaltschaft, der Rechnungshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Verfassungsgerichtshof, die Wirtschafts-, Arbeiter- und Landwirtschaftskammer, die Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ), der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP), das Kuratorium für Verkehrssicherheit, Jagd Österreich sowie mehrere Interessenvertretungen von Jägerinnen und Jägern sowie Schützinnen und Schützen, der Sprengverband, die autonomen Frauenhäuser, Neustart Zentrale Bewährungshilfe, der Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, der Bundesverband der Gewaltschutzzentren, der Verein Kriseninterventionszentren, das Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie Universität Innsbruck sowie die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs.

Karner: Bundesregierung gelang die umfangreichste Änderung des Waffengesetzes seit 30 Jahren

Innenminister Gerhard Karner erinnerte im Ausschuss an den Amoklauf von Graz am 10. Juni 2025, der den Hintergrund für die Gesetzesänderung darstelle. Danach habe man "nicht mehr zur Tageordnung übergehen" können. Die Bundesregierung habe rasch reagiert und innerhalb von zehn Wochen sei es den Legisten des Innenressorts gelungen, die "umfangreichste Novelle des Waffengesetzes seit 30 Jahren" auszuarbeiten. Karner ging auf die wesentlichsten Eckpunkte wie die Weiterentwicklung der psychologischen Zuverlässigkeitsprüfungen, die Erhöhung der Mindestalter, die Verlängerung der "Abkühlphase" und die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Behörden ein und erklärte, dass die letzteren beiden Punkte sofort nach Kundmachung in Kraft treten könnten. Andere Teile der Gesetzesänderung könnten erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden, da erst technische Vorbereitungen getroffen werden müssten, wie die Umprogrammierung das Zentralen Waffenregisters.

Leichtfried: Österreich braucht eine Änderung des "Mindsets" zum Thema Waffenbesitz

Die vorliegende Novelle sei ein "klares Zeichen für mehr Sicherheit" in Österreich, zeigte sich Staatssekretär Jörg Leichtfried erfreut. Der Waffenbesitz werde nun "deutlich strenger reguliert", ohne die Tür für den legalen Waffenbesitz gänzlich zu schließen. Den "Schlüssel" zu dieser Tür sollen jedoch nur mehr jene erhalten, die "wirklich vertrauenswürdig" seien. Generell brauche es in Österreich eine Änderung des "Mindsets" zum Thema Waffenbesitz, erklärte Leichtfried. Aus der Novelle hob er die Verschärfungen bezüglich der Bestandteile von Schusswaffen und die erweiterten Möglichkeiten für Waffenverbote zum "Schutz des sozialen Nahraums" hervor. Künftig solle alleine aufgrund von Ermittlungen zu Gewaltverbrechen ein Waffenverbot verhängt werden können, so Leichtfried.

FPÖ kritisiert Gesetzgebung im Eilverfahren

FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann übte vor allem am Agieren der Bundesregierung im Gesetzgebungsprozess scharfe Kritik. Die Opposition habe die 46 Seiten starke Novelle erst am Nachmittag des Vortags erhalten, während einige Medien sie bereits Stunden zuvor hätten zugespielt bekommen. Eine wirkliche inhaltliche Beratung im Ausschuss sei daher schwer möglich. Auch die Begutachtungsfrist für die 57 eingeladenen Stellen sei mit dem 16. September viel zu zeitnah angesetzt. Schließlich bleibe danach nur noch ein Tag bis zur nächsten angesetzten Sitzung des Innenausschusses am 18. September Zeit, um die etwaigen vorgeschlagenen Änderungen einzuarbeiten - für Darmann eine "Farce". Die Bundesregierung habe sich aufgrund ihres gegenüber den Medien selbst auferlegten Zeitdrucks, dazu "hinreißen lassen, schnell liefern zu wollen". Darmann plädierte dafür, den Begutachtungszeitraum von zwei auf vier Wochen zu verlängern.

Inhaltlich machte er darauf aufmerksam, dass eine Weiterentwicklung der waffenpsychologischen Begutachtungsverfahren bereits nach geltender Rechtlage per Verordnung des Innenministers erfolgen könne. Die Anhebung der Mindestalter sei "reine Willkür" und "Anlassgesetzgebung", da sie ausschließlich auf dem Alter des Amokläufers von Graz basiere. Schließlich werde die Thematik der illegalen Waffen in der Novelle "vollkommen nebensächlich" behandelt, während gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger unter "Generalverdacht" gestellt würden, so Darmann.

Positiv sah Darmann die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Behörden. Ebenso wie sein Fraktionskollege Werner Herbert äußerte er jedoch datenschutzrechtliche Bedenken, da in der Novelle auch der Austausch sensibler Daten unter anderem mit den Gemeinden geregelt werde. Beide forderten, den Gemeinde- und den Städtebund in den Begutachtungsprozess miteinzubeziehen. Eine Forderung die auch Seitens der ÖVP Abgeordneten Ernst Gödl und Friedrich Ofenauer Zustimmung fand.

Grüne: Verschärfungen "auf halbem Wege stehen geblieben"; Kritik an Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger

Agnes Sirkka Prammer von den Grünen stieß sich ebenfalls am Umgang der Bundesregierung mit dem Gesetzgebungsverfahren und sprach von "echter Ignoranz". Inhaltlich bewertete sie die Novelle als "besser wie im Ministerratsvortrag", trotzdem jedoch als "auf halbem Wege stehen geblieben". Es würden damit zwar mehr psychologische Gutachten eingefordert, jedoch keine regelmäßig vorzuweisenden. Ein einzelnes Gutachten sei lediglich eine "Momentaufnahme". Außerdem würde mit den Jägerinnen und Jägern eine große Gruppe an waffenbesitzenden Personenn von den Begutachtungen ausgenommen, so Prammer. Diese hätten zwar eine lange Ausbildung zu durchlaufen und eine schwere Prüfung zu bestehen. Die psychologische Eignung werde jedoch nicht geprüft.

Die Novelle werde dem Anspruch, Österreich sicherer zu machen, nicht gerecht, erklärte Alma Zadić (Grüne). So beinhalte sie ihrer Meinung nach keine klaren Regelungen zur sicheren Verwahrung von Waffen und Munition. Auch Zadić bemängelte, dass keine regelmäßigen psychologischen Testungen vorgesehen seien und fragte, wie die Waffenbehörde eingreife könne, wenn etwa ein Jäger im Verlauf seines Lebens eine psychische Erkrankung entwickle.

Koalition sieht "großen Wurf"

Seitens der Regierungsparteien zeigten sich Friedrich Ofenauer (ÖVP) und Maximilian Köllner (SPÖ) erfreut über den Umfang der Novelle und die Geschwindigkeit ihres Zustandekommens. Köllner sprach von einem "großen Wurf" und einem "großartigen Tag für die Sicherheit des Landes". Den Grünen entgegnete er, dass gerade sie "Druck gemacht" hätten, noch im Sommer eine Novelle zu liefern. Sabine Schatz (SPÖ) sah den Gesetzentwurf als "gelungen" an und hob besonders den Gewaltschutzaspekt hervor. Ebenso wie Schatz hielt auch Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) der FPÖ entgegen, dass die Verschärfung des Waffenrechts Teil des Regierungsprogramms sei und man daher nicht von eine "Anlassgesetzgebung" sprechen könne. (Schluss Innenausschuss) wit


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