• 04.09.2025, 14:20:33
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Ravelsbach: Arbeiten für Geh- und Radweganlage in der Bachpromenade abgeschlossen

Verkehrssicherheit für Schulkinder erhöht

St. Pölten (OTS) - 

Unterstützt durch die Radwegförderung des Landes Niederösterreichs, hat die Marktgemeinde Ravelsbach (Bezirk Hollabrunn) ein Geh- und Radwegprojekt in der Bachpromenade umgesetzt. Durch die Umsetzung dieses Projektes konnte zum einen der Schulweg zur Mittelschule bzw. zu den angrenzenden Sportanlagen für den Alltagsradverkehr verbessert werden, da die bestehende Engstelle an der Landesstraße L 48 im Bereich des Hauptplatzes nun umfahren werden kann. Zum anderen wurde dadurch eine bessere Anbindung an die in Ravelsbach befindlichen Alltags- und Freizeiteinrichtungen (wie zum Beispiel Gemeindezentrum, Lebensmittelgeschäfte, Gastronomiebetriebe, Banken, Ärzte, etc.) geschaffen. Eine direkte Anbindung an die beiden regionalen Radrouten „Riesling“ und „Radweg Nr. 843“ ist nun ebenfalls gegeben.

Die neu errichtete Geh- und Radverkehrsanlage schließt beidseitig an das bestehende, asphaltierte, wenig befahrene Landesstraßen bzw. Gemeindestraßennetz an. Auf einer Länge von rund 250 Metern wurde in der Bachpromenade südlich des Ravelsbaches zwischen der Neugasse und der Parkstraße an einem bestehenden Weg die Radverkehrsanlage mit einem entsprechenden Konstruktionsaufbau in einer asphaltierten Breite von drei Metern und mit einem beidseitigen Bankett von bis zu 0,5 Metern ausgeführt. Die Arbeiten führte die Firma Held & Francke in einer Bauzeit von rund einem Monat durch. Die Förderabwicklung erfolgte durch den NÖ Straßendienst. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 30.000 Euro, wobei 70 Prozent vom Land Niederösterreich und 30 Prozent von der Marktgemeinde Ravelsbach getragen werden.

Diese Radverkehrsanlage wurde als Fahrradstraße verordnet. Gemäß § 67 StVO 1960 ist in Fahrradstraßen außer dem Fahrradverkehr grundsätzlich nur das Befahren zum Zweck des Zu- und Abfahrens erlaubt. Das heißt, das reine Durchfahren ist nicht gestattet. Zusätzlich dürfen Lenker von Fahrzeugen in Fahrradstraßen nicht schneller als 30 Stundenkilometer fahren und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden.

Nähere Informationen beim NÖ Straßendienst unter 0676/81260141, Gerhard Fichtinger, und E-Mail gerhard.fichtinger@noel.gv.at

Rückfragen & Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung, Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Ing. Johannes Seiter
Telefon: 02742/9005-12174
E-Mail: presse@noel.gv.at

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