• 04.09.2025, 13:31:33
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  • OTS0131

BÖP begrüßt Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes

Klinisch-psychologische Gutachten zukünftig erforderlich

Wien (OTS) - 

Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) begrüßt den heute vorgelegten Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts ausdrücklich – besonders die vorgesehene verpflichtende klinisch-psychologische Begutachtung auch für Waffen der Kategorie C und die alle fünf Jahre zu absolvierende psychologische Nachuntersuchung.

Bereits seit Jahren hat der BÖP auf die Notwendigkeit einer Adaptierung geltender gesetzlicher Regelungen aufmerksam gemacht. Die tragische Gewalttat in Graz hat die Notwendigkeit entschlossener Maßnahmen nochmals eindrücklich vor Augen geführt – und das Engagement des BÖP zusätzlich verstärkt. Deshalb hat der BÖP im Rahmen der Reform fachliche Kriterien eingebracht und ein eigenes ExpertInnengremium eingesetzt. Dieses entwickelte praxisorientierte Qualitätsstandards, die eine moderne, einheitliche und rechtssichere Begutachtung gewährleisten sollen.

Zu den zentralen Anliegen des Berufsverbands zählten die umfassende Überarbeitung und Ausweitung der klinisch-psychologischen Untersuchung, die im Zuge der Antragstellung auf Ausstellung einer waffenrechtlichen Bewilligung erbracht werden muss. Durch ein persönliches und umfassendes Explorationsgespräch sowie eine fachlich begründete testpsychologische Untersuchung bei einer/m Klinischen PsychologIn können unter anderem die Motivation für den Waffenerwerb, der persönliche Hintergrund und relevante Persönlichkeits-, intellektuelle und Risikomerkmale in Hinblick auf Verlässlichkeit erhoben und operationalisiert werden.

„Dass klinisch-psychologische Gutachten künftig verpflichtend vorgesehen sind, ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Qualität in der waffenpsychologischen Begutachtung. Denn nur auf Basis einer fundierten klinisch-psychologischen Diagnostik können differenzierte und rechtssichere Gutachten erstellt werden“, so BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger.

Das ebenfalls im Gesetz vorgesehene Anheben der Altersgrenze auf 25 Jahre sowie die periodische Überprüfung alle fünf Jahre von BesitzerInnen von Waffen auf ihre Verlässlichkeit (einschließlich einer weiteren klinisch-psychologischen Überprüfung) entsprechen ebenfalls den geforderten Positionen des Berufsverbands.

„Diese Vorgaben erhöhen nicht nur die Verlässlichkeit der Gutachten, sondern stärken die Objektivität, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der psychologischen Beurteilung im sicherheitsrelevanten Bereich“, so die BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger. „Als Psychologinnen und Psychologen sind wir uns unserer Verantwortung in diesem Bereich bewusst und sind bereit unseren Beitrag zu leisten.”

Rückfragen & Kontakt

Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP)
Telefon: +43 (0) 1 407 26 71-0
E-Mail: presse@boep.at
Website: https://www.boep.or.at

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