- 04.09.2025, 13:28:03
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Waffengesetz-Novelle: Größtes Maßnahmenpaket seit 30 Jahren geht in Begutachtung
Innenminister Karner, Staatssekretär Leichtfried und NEOS-Sicherheitssprecher Hoyos-Trauttmansdorff präsentierten am 4. September 2025 Details zur Änderung des Waffengesetzes
Nach dem Amoklauf an einem Grazer Gymnasium am 10. Juni 2025, bei dem zehn Menschen ums Leben gekommen sind, hat die Bundesregierung die größte Waffengesetz-Novelle seit 30 Jahren in Begutachtung geschickt. Innenminister Gerhard Karner, der Staatssekretär im Innenministerium, Jörg Leichtfried, und NEOS-Generalsekretär und -Sicherheitssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff präsentierten am 4. September 2025 die Eckpunkte des Maßnahmenpakets zur Verschärfung des Waffengesetzes. Auch die Polizei bekommt im Umkreis von Schulen und Kindergärten erweiterte Kontrollbefugnisse.
„Nach dem Amoklauf von Graz im Juni dieses Jahres war für uns alle klar: Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen etwas ändern. Und diese Regierung hat entschlossen reagiert und rasch gehandelt. Innerhalb von zehn Wochen haben die Experten des Innenministeriums, die Koalitionspartner und die Verhandler aus den Regierungsparteien die größte Novelle des Waffengesetzes seit 30 Jahren vorgelegt“, sagte Innenminister Gerhard Karner. „Jägerinnen und Jäger sind weitestgehend nicht betroffen, zumal diese eine intensive Ausbildung haben und eine strenge Prüfung ablegen müssen.“
Staatssekretär Jörg Leichtfried zur Gesetzänderung: „Wir schließen nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, aber wir geben den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind. Sicherheit beginnt damit, dass wir genauer hinschauen, bevor wir Verantwortung in Form einer Waffe vergeben. Der Fokus liegt dabei auf Prävention statt Reaktion. Wer heute eine Waffe besitzen will, muss strengere psychologische Tests durchlaufen – für mehr Sicherheit und besseren Schutz der Bevölkerung. Anonym gekaufte Waffenteile und mangelhafte Gutachten gehören somit hoffentlich bald der Vergangenheit an.“
„Mit der Novelle des Waffengesetzes sorgen wir für einen ausgewogenen Eingriff, der die Sicherheit der Menschen in unserem Land maßgeblich erhöht – aber gleichzeitig die Freiheit all jener, die verantwortungsvoll mit Waffen umgehen, nicht unnötig einschränkt“, sagte der Nationalratsabgeordnete Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. „Wichtig ist hier, gleich an mehreren Punkten anzusetzen: Unter anderem werden die psychologischen Gutachten massiv verschärft und der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden verbessert. Wir hoffen nach Ende der Begutachtungsfrist auf einen breiten Schulterschluss im Parlament. Denn wenn es um die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher geht, müssen wir ALLE an einem Strang ziehen.“
Neuaufstellung von waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfungen
Die Qualität der klinisch-psychologischen Gutachten wird im Zuge der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung durch ein verpflichtendes Explorationsgespräch und moderne vorgelagerte Testverfahren erhöht. Ab dem zweiten negativen Gutachten innerhalb von zwölf Monaten gilt für Betroffene nunmehr eine Zehn-Jahres-Sperre.
Anhebung des Mindestalters und Probezeit
Das Mindestalter für den Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen der Kategorien A und B (z.B. Pistolen und Revolver) wird auf 25 Jahre angehoben. Der Besitz von Waffen der Kategorie C (z.B. Büchsen und Flinten) wird künftig erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren und mit einer speziellen Form einer Waffenbesitzkarte möglich sein. Es wird Ausnahmen für Jäger, Sportschützen und für berufliche Zwecke geben.
Verlängerung der „Abkühlphase“ und Neuregelung des privaten Waffenkaufs
Die sogenannte Abkühlphase, die Wartezeit zwischen dem Erwerb und der Abholung der Waffe, wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert und durch die Waffenhändler überprüft.
Künftig gilt für neuausgestellte waffenrechtliche Dokumente eine Befristung von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Probezeit kann die Bewilligung unbefritstet erteilt werden, sofern eine erneute Verlässlichkeitsprüfung und ein zweites psychologisches Gutachten durchgeführt wurden. Bei Personen, die keine EWR-Bürger sind, werden ausschließlich befristete Bewilligungen erteilt. Der Verkauf von Schusswaffen wird ausschließlich bei Waffenhändlern möglich sein.
Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden
Der Datenaustausch zwischen den Waffenbehörden und anderen Einrichtungen, insbesondere dem Bundesheer, den Gesundheits-, Justiz- und Verkehrsbehörden, wird erleichtert und somit effizienter gestaltet.
Waffenbehörden erhalten nunmehr alle notwendigen Informationen der Stellungsergebnisse des Bundesheeres. Außerdem erfolgt eine automatische Verständigung durch die Staatsanwaltschaften, sobald eine Anklage wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen erhoben wird. Eine Meldung erfolgt auch durch die Jagdbehörden, wenn eine Jagdkarte entzogen wurde oder deren Gültigkeit abgelaufen ist.
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Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
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