• 04.09.2025, 12:50:33
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  • OTS0121

Tierschutz Austria zur Waffenrechtsreform: Keine Sonderrechte für Jäger

Tierquälerei muss als Frühwarnsignal für Gewalt anerkannt werden

Wien/Vösendorf (OTS) - 

Tierschutz Austria begrüßt die geplante Verschärfung des Waffenrechts als wichtigen Schritt in Richtung Gewaltprävention. Die Ausweitung der Altersgrenzen, die Einführung verpflichtender psychologischer Gutachten und eine verlängerte Wartefrist beim Waffenerwerb sind notwendige Maßnahmen – insbesondere nach der Tragödie von Graz.

Kritisch sehen wir jedoch die weiterhin bestehenden Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger, die von zentralen Prüfmechanismen – wie etwa der regelmäßigen psychologischen Begutachtung – ausgenommen bleiben. „Dass Menschen, die regelmäßig mit Schusswaffen umgehen, nicht denselben psychologischen Eignungstests unterzogen werden wie andere Waffenbesitzer, ist schlicht nicht nachvollziehbar“, betont Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria.

Dreifachmord von Annaberg zeigt: Auch Jäger können gefährlich sein

Fälle wie der Dreifachmord in Annaberg, bei dem ein Jäger 2023 drei Menschen erschoss, belegen eindrücklich, dass auch im jagdlichen Umfeld eine reale Gefahr von Waffengewalt besteht. „Derartige Gewalttaten müssen als Weckruf verstanden werden – psychologische Eignung darf keine Frage der Berufsbezeichnung oder Freizeitbeschäftigung sein“, so Petrovic weiter.

Tierquälerei als Vorstufe zu Gewalt gegen Menschen – Prävention jetzt gesetzlich verankern

Wissenschaftlich ist der Zusammenhang zwischen Tierquälerei und späterer Gewalt gegen Menschen klar belegt. Kriminologische und psychologische Studien zeigen: Wer Tiere absichtlich quält, neigt signifikant häufiger zu gewalttätigem Verhalten gegenüber Menschen – insbesondere im Bereich häuslicher Gewalt, Kindesmisshandlung und schwerer Körperverletzung.

Tierschutz Austria fordert daher:

  • Psychologische Begutachtungspflicht auch für Jägerinnen und Jäger
  • Präventive Waffenverbote für Personen, die wegen Tierquälerei strafrechtlich auffällig geworden sind
  • Verpflichtende Meldung solcher Delikte an Waffenbehörden und klare Schnittstellen zwischen Tierschutz, Polizei und Justiz
  • Einrichtung einer zentralen Risikodatenbank, um potenziell gefährliche Personen frühzeitig zu erfassen

Gewalt beginnt nicht mit dem ersten Schuss – sondern oft mit dem ersten Tier

„Wer Tiere misshandelt, stellt ein Risiko für die Gesellschaft dar. Der Schutz von Menschen und Tieren gehört gemeinsam gedacht – und rechtlich gleich konsequent abgesichert“, fordert Petrovic abschließend. Der Gesetzgeber sei nun gefordert, aus dem vorliegenden Entwurf ein umfassendes und gerechtes Gewaltpräventionsgesetz zu machen – ohne Ausnahmen.

Rückfragen & Kontakt

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 06763501889
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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