- 04.09.2025, 11:43:32
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FPÖ – Darmann: „Waffengesetz-Änderung ist Eingriff in Freiheits- und Bürgerrechte, Vorgangsweise der ‚Verlierer-Ampel‘ dabei eine Farce!“
ÖVP, SPÖ und NEOS wollen Gesetzesentwurf mit nur zwei Wochen Begutachtung durchpeitschen und stellen rechtschaffene Bürger unter Generalverdacht
„Die geplante Änderung des Waffengesetzes ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte der Österreicher und die Vorgangsweise der ‚Verlierer-Ampel‘ dabei zudem auch eine einzige Farce, mit der das Parlament und die Bevölkerung regelrecht verhöhnt werden“, so kritisierte heute FPÖ-Sicherheitssprecher NAbg. Mag. Gernot Darmann den Gesetzesentwurf für ein neues Waffengesetz, der heute im Innenausschuss des Nationalrats behandelt wurde. Die Regierungsparteien hätten nämlich nicht nur ihren Gesetzesentwurf bereits gestern Mittag ausgewählten Medien zugespielt, während er den Parlamentsklubs erst am Nachmittag übermittelt wurde, sondern würden diese Gesetzesänderung auch noch mit einer Begutachtungsfrist von nur zwei Wochen schnellstmöglich durchpeitschen wollen: „Bis 16. September können Stellungnahmen von Experten abgegeben werden, am 18. September findet bereits die nächste Innenausschuss-Sitzung statt. Das heißt, es bleibt nur ein Tag, um Inhalte aus der Begutachtung ins Gesetz einzuarbeiten. Kurzum bedeutet das: Die Regierung will von vornherein überhaupt nichts mehr an ihrem Entwurf verändern, sondern ihn um jeden Preis noch im September-Plenum durchdrücken. Das ist gerade bei so einer sensiblen Gesetzesmaterie, bei der es um fundamentale Rechte der Bürger geht, skandalös! Deshalb haben wir Freiheitliche uns im Ausschuss auch für eine längere Begutachtungsfrist von vier Wochen ausgesprochen, dies wurde aber von den Regierungsfraktionen nicht unterstützt!“
Darmann betonte zudem, dass es sich bei den Änderungen des Waffengesetzes um eine „reine Anlassgesetzgebung“ handle, mit der die „Verlierer-Ampel“ rechtschaffene Bürger unter Generalverdacht stelle. Die Erhöhung der Altersgrenzen für den Besitz von Waffen der Kategorie B auf 25 und von Langwaffen der Kategorie C auf 21 Jahre inklusive Waffenbesitzkarte, die bisher bei diesen Langwaffen nicht vorgeschrieben war, sei zudem „pure Willkür“. „Mit 16 Jahren darf man wählen, mit 18 Jahren wird man beim Grundwehrdienst am Dienst an der Waffe ausgebildet, aber erst mit 21 darf man eine Schrotflinte erwerben? Selbstschutz muss jedenfalls weiter ein ausreichender Bedarfsgrund sein – und ob dieser vorliegt, kann nur der Bürger selbst für sich entscheiden. Die Menschen haben ein berechtigtes Sicherheitsbedürfnis, das durch das Regierungsversagen in den letzten Jahren massiv beeinträchtigt worden ist und daher zu einem Anstieg an legalen Waffenkäufen geführt hat“, führte der freiheitliche Sicherheitssprecher weiter aus und kündigte an, dass man in den nächsten Wochen den Gesetzesentwurf noch weiter kritisch prüfen werde: „Ein Generalverdacht gegen rechtschaffene Waffenbesitzer ist für uns jedenfalls genauso inakzeptabel wie eine willkürliche Erschwerung des legalen Waffenbesitzes!“
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