- 04.09.2025, 10:11:33
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- OTS0060
Datenschutz und Innovation vereinbar – Gericht gibt AMS nach jahrelangem Rechtsstreit um AMS Algorithmus recht
Maschinelle Datenverarbeitung zur Unterstützung der AMS-Beratung war korrekt
Investitionen im Wert von 2,5 Millionen Euro verloren gegangen
Mehr Technologieoffenheit gefordert
Der Rechtstreit des AMS mit der Datenschutzbehörde rund um die Anwendung des AMS-Algorithmus „Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem (AMAS)“ ist nun nach mehr als fünf Jahren - und auch einem sehr langen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof - zugunsten des AMS entschieden worden. Das Bundesverwaltungsgericht hob den Bescheid der Datenschutzbehörde vom 19. August 2020 nach mehr als fünf Jahren endgültig ersatzlos auf und folgte damit der Beschwerde des AMS.
„Mehr als vier Jahre lang und mit viel Forschungsarbeit hatten wir mit AMAS ein Tool erprobt und entwickelt, das unsere Mitarbeiter_innen in der täglichen Beratung von arbeitssuchenden Menschen hätte unterstützen sollen. Mit diesem Werkzeug wollten wir, dass die arbeitsmarktpolitischen Interventionen wesentlich rascher möglich werden und die Integration in den Arbeitsmarkt besser gelingt“, fasst Johannes Kopf, Vorstandsvorsitzender des AMS, kurz die Funktion von AMAS zusammen. „Zehn Jahre nach Projektstart und fünf Jahre nach dem Bescheid der Datenschutzbehörde wird uns bescheinigt, damals rechtlich korrekt vorgegangen zu sein. Öffentliche Vorverurteilungen, wie wir sie in dieser Zeit erleben mussten – gerade wenn sie wider besseres Wissen erfolgen – schaden dem gesellschaftlichen Diskurs, zeigen Technologiefeindlichkeit und untergraben das Vertrauen in Institutionen. Umso mehr, da das AMS naturgemäß viel mit Daten von Kund_innen zu tun hat, dabei höchste Sicherheitsstandards einhält und sich seiner sozialen Verantwortung mehr als bewusst ist“, so Kopf.
Gesamte Entwicklung mit einem Schlag zunichte gemacht
Von 2015 bis 2020 wurde AMAS entwickelt, getestet, die Mitarbeiter_innen geschult, die internen Richtlinien angepasst und die neuen Beratungs- und Betreuungsangeboten ausgebaut. Im August 2020 untersagte uns dann der Bescheid der Datenschutzbehörde, nicht nur die Anwendung von AMAS in der Praxis, sondern untersagte auch die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten – und das sogar mit einstweiliger Verfügung. Dadurch musste das AMS alles, was im Zusammenhang mit AMAS gemacht und entwickelt worden war, im Herbst 2020 löschen. Damit wurde dem AMS auf einem Schlag beinahe die gesamte Innovation im Wert von rund 2,5 Millionen Euro zunichte gemacht.
Österreich braucht mehr Technologieoffenheit
„AMAS werden wir jetzt nicht mehr wiederbeleben, dafür ist zu viel Zeit vergangen und heute würde man wohl KI, statt der damaligen Regressionsrechnungen, einsetzen “, so Kopf. „Aber wir sind natürlich im regen Austausch mit anderen europäischen Arbeitsmarktverwaltungen, um gemeinsam über sinnvolle Anwendungen dieser Zukunftstechnologien nachzudenken und wir forschen und denken auch selbst weiter. Trotz dieses Rückschlages haben wir viel gelernt, in der Kombination von fortschrittlicher Datenanalyse und menschlicher Erfahrung liegt der Schlüssel für eine neue Qualität professioneller Kund_innenbetreuung. Wir brauchen in Österreich insgesamt mehr Technologieoffenheit. Nur wenn wir uns verantwortungsvoll innovativen Methoden – auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz – nicht verschließen, können wir die Potenziale heben, die diese Entwicklungen für die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt bereithalten“, mahnt Kopf ein.
Die ordentliche Revision an den VwGH wurde vom BVwG nicht zugelassen. Damit bleibt für die Datenschutzbehörde (zumindest theoretisch) noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision. Vertreten wurde das AMS bei diesem Rechtstreit durch die Kanzlei Brauneis Rechtsanwälte GmbH.
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Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle
Mathieu Völker
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