- 03.09.2025, 16:25:33
- /
- OTS0161
Aktuelles OVE-Positionspapier: Anpassung der Eichvorschriften für Ladetarifgeräte
Die transparente und kundenfreundliche Abrechnung an öffentlichen E-Ladestationen ist eine wesentliche Voraussetzung, um Elektromobilität für die breite Masse attraktiv zu machen. In einem aktuellen Positionspapier fordert der OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik nun eine Anpassung der Eichvorschriften für Ladetarifgeräte. Ansonsten könnte sich das nahende Ende der Übergangsfrist nachteilig auf die Kund:innen auswirken.
Lange gefordert, in der Umsetzung allerdings mit einigen Hürden bedacht: Die Abrechnung von tatsächlich geladener elektrischer Energie, anstatt der Dauer des Ladevorgangs bedeutet in Österreich einen hohen Aufwand. Technisch ist die Abrechnung nach Kilowattstunden statt Minuten längst möglich, doch der rechtliche Rahmen birgt so manche Herausforderung: Weil elektrische Energie in Österreich gemäß Maß- und Eichgesetz (MEG) eine eichpflichtige Größe ist, braucht es dafür eichrechtskonforme Ladetarifgeräte. Die praktische Umsetzung der entsprechenden Verordnung (Eichvorschriften für Ladetarifgeräte) stellt jedoch hohe Anforderungen an Betreiber, Hersteller und Eichstellen.
Nach Übergangsfrist: Wieder nur Abrechnung nach Zeit erlaubt
Die Zeit drängt, denn die Übergangsfrist für die Verordnung läuft Ende 2025 aus. Bis dahin müssen Ladestationen eichrechtskonform beschaffen sein. Erfüllen sie die Vorgaben nicht, müssen sie danach entweder stillgelegt werden oder dürfen den Ladevorgang wieder nur nach Zeit abrechnen. Es ist davon auszugehen, dass die Betreiber sich für letztere Variante entscheiden werden. Zum Nachteil der Kund:innen – denn selbst im Vergleich zu ungenau gemessener Energie bei nicht geeichten Ladetarifgeräten kommt die Abrechnung nach Zeit üblicherweise teurer.
Pragmatische Anpassung der Verordnung gefordert
„Der Erfolg von Elektromobilität hängt eng mit einer kundenfreundlichen Ladeinfrastruktur und transparenten Abrechnung zusammen. Ziel muss es daher sein, zügig, kosten- und ressourceneffizient eichrechtskonforme Ladestationen bereitzustellen“
, betont OVE-Generalsekretär Peter Reichel. In einem aktuellen Positionspapier fordert der OVE folgende pragmatische Anpassungen in der Verordnung, um die Erfüllung der Anforderungen zu vereinfachen:
Fristverlängerung für die Ersteichung von ausnahmsweise zugelassenen Geräten bis 1.1.2027
Auf geringere Stückzahlen abgestimmte Stichprobenprüfung bei Ersteichung
Wegfall einer verpflichtenden Stempelung aller Geräte bei Stichprobenprüfung
Bei 1:1-Ersatzteiltausch: Verzicht auf Prüfung der Verkehrsfehlergrenzen nach Anbringung des Sicherungszeichens bis zur Neueichung durch eine vom BEV ermächtigte Person
Ausweitung der Zulassung von Herstellern zur Ersteichung auch auf die Neueichung der klar definierten Bauarten
Rasche Überarbeitung der Messgeräterichtlinie und Umsetzung in Österreich für europaweit einheitliche Zulassungsvorgaben
Das Positionspapier „Praxisnahe Anpassung der Eichvorschriften für Ladetarifgeräte in Österreich“ wurde von Ladestationsbetreibern, Herstellern von Ladestationen sowie Eichstellen abgestimmt und vom OVE als Branchenvertretung konsolidiert. Download: www.ove.at
Rückfragen & Kontakt
OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik
Mag. Cornelia Schaupp
Telefon: T +43 1 587 63 73-534
E-Mail: c.schaupp@ove.at
Website: https://www.ove.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OVE