• 03.09.2025, 12:03:33
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Wanderer Rechtsanwalts KG: Welche Ansprüche haben Geschädigte bei einem Verkehrsunfall?

Verkehrsunfall in Braunau? Rechtsanwalt Eggelsberg – Wanderer
Rechtsanwalts KG unterstützt bei Schadenersatz, Schmerzengeld,
Schadensregulierung und allen Ansprüchen nach einem Unfall.
Eggelsberg (OTS) - 

Ein Moment der Unaufmerksamkeit genügt – und schon kommt es zum Verkehrsunfall. Neben Schock und Verletzungen stehen Betroffene sofort vor wichtigen Fragen: Wer ersetzt den Schaden am Auto? Steht mir Schmerzensgeld zu? Und wie sichere ich meine Ansprüche gegenüber der Versicherung ab? Die Wanderer Rechtsanwalts KG in Eggelsberg (Bezirk Braunau) erklärt, worauf es nach einem Unfall rechtlich ankommt und welche Schritte Geschädigte sofort setzen sollten.

Erste Pflicht – Verletzte versorgen und Rettung verständigen

Unmittelbar nach einem Verkehrsunfall muss stets geprüft werden, ob es Verletzte gibt. In diesem Fall sind Sie gesetzlich verpflichtet, unverzüglich die Rettung zu verständigen und Erste Hilfe zu leisten (§ 4 StVO). Erst danach sollte umgehend die Polizei informiert sowie der Unfallort und mögliche Schäden dokumentiert werden. Dies sichert nicht nur Ihre Ansprüche, sondern schützt auch vor rechtlichen Konsequenzen.

Erste Schritte nach einem Verkehrsunfall: Polizei, Dokumentation und Rechtsanwalt

Nach einem Verkehrsunfall ist es entscheidend, rasch die richtigen Maßnahmen zu setzen. Zunächst sollte die Polizei verständigt werden, damit ein offizielles Protokoll aufgenommen wird. Ebenso wichtig ist eine umfassende Dokumentation des Unfallortes und der entstandenen Schäden durch Fotos. Wer verletzt wurde, sollte sich sofort ärztlich untersuchen lassen und die Befunde sorgfältig sichern. Im Anschluss empfiehlt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt für Verkehrsunfälle einzuschalten, um Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche rechtssicher geltend zu machen.

Schadenersatz nach einem Unfall: Welche Ansprüche bestehen?

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Dazu zählen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Kosten für einen Mietwagen oder den Nutzungsausfall, eine mögliche Wertminderung des Fahrzeugs sowie Einkommensverluste, die durch einen Krankenstand entstehen. Auch beschädigte persönliche Gegenstände können ersetzt werden. Versicherungen versuchen in der Praxis oft, Zahlungen möglichst gering zu halten. Ein erfahrener Rechtsanwalt sorgt dafür, dass die Schadensregulierung vollständig und korrekt erfolgt und Geschädigte keine finanziellen Nachteile erleiden.

Schmerzensgeld: Ausgleich für körperliche & seelische Belastungen

Ein weiterer wichtiger Anspruch betrifft das Schmerzensgeld. Es soll körperliche und seelische Beeinträchtigungen nach einem Unfall abgelten. Grundlage sind ärztliche Gutachten sowie die Dauer und Intensität der erlittenen Schmerzen. „Gerade bei schweren Verletzungen oder bleibenden Einschränkungen ist es entscheidend, die Schmerzengeldansprüche korrekt zu bewerten“, erklärt Rechtsanwalt Mag. Christian Wanderer. „Nur so erhalten Betroffene den Ausgleich, der ihnen zusteht.“

Rechtsanwalt Eggelsberg: Unterstützung bei Schadensregulierung

Die Wanderer Rechtsanwalts KG übernimmt für ihre Mandanten die gesamte Abwicklung mit Versicherungen und Unfallgegnern – ein entscheidender Vorteil für Geschädigte, die nach einem Unfall meist ohnehin stark belastet sind. Neben dem Verkehrsrecht deckt die Kanzlei ein breites Spektrum ab: Strafrecht, Erbrecht, Scheidungsrecht, Vertragsrecht, allgemeines Zivilrecht sowie Forderungsbetreibung. Kanzleigründer Mag. Christian Wanderer (Rechtsanwalt & Strafverteidiger) und Alexander Wanderer (Kanzleimanagement, Forderungsbetreibung & Buchhaltung) legen dabei großen Wert auf eine persönliche Betreuung auf Augenhöhe.

Rechtzeitig handeln, Ansprüche sichern

Ein Verkehrsunfall bringt nicht nur Stress und Unsicherheit, sondern auch komplexe rechtliche Fragen. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung durch die Wanderer Rechtsanwalts KG sucht, wahrt seine Rechte und sichert sich die besten Chancen auf eine vollständige Schadensregulierung – vom Schadenersatz bis zum Schmerzengeld.

Weitere Informationen findet man unter www.wanderer-rechtsanwalt.at.

Rückfragen & Kontakt

Wanderer Rechtsanwalts KG
Mag. Christian Wanderer
Telefon: +43 7748 33600
E-Mail: office@wanderer-rechtsanwalt.at

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