- 03.09.2025, 10:33:33
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Verfahrensverlängerungsalarm: AVG-Gesetzesentwurf fördert Behördenbummelei
Verfahrensbeschleunigungsrhetorik der Bundesregierung war Nebelgranate
Kritik am Entwurf des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, das noch bis Ende der Woche in Begutachtung ist, übt die verfahrenserfahrene Umweltorganisation VIRUS. „Bei Reformpartnerschaft und zum Ministerrat Ende Juli hat die Bundesregierung dieselbe Nebelgranate aus Verfahrensbeschleunigungsrhetorik geworfen, wie sie in den letzten beiden Jahrzehnten bereits wirkungslos geblieben ist. Der aktuelle AVG -Entwurf enthält nun neben den erwartbaren Zusatzschikanen für Parteien vor allem aber verfahrensverlängernde Anreize zur Behördenbummelei“.
Dabei würde Untätigkeit überlasteter bzw. überforderter Behörden zu den Hauptbremsfaktoren, die die Dauer von Verwaltungsverfahren beeinflussen, gehören. Laut vorgelegtem Entwurf sollen aber nun von der Behörde bisher einzuhaltende Fristen für die Niederschrift der mündliche Verhandlung und die Ausarbeitung der Entscheidung gelockert werden. „Das ist sozusagen Verfahrenbeschleunigung mit Schubumkehr und die ständigen unbegründeten Schuldzuweisungen an Verfahrensparteien führen zwar zu Schikanen die tempomäßig nichts bringen, lenken aber davon ab dass es bei den Behörden in die andere Richtung geht“, so Rehm. Die Umweltorganisation VIRUS hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf abgegeben und weist unter anderem darauf hin dass der 1999 für Großverfahren unvollständig implementierte Schutz der Haupturlaubszeiten im Sommer und zum Jahreswechsel nicht repariert werden, sondern komplett fallen soll. „Dabei ist es jetzt schon Verwaltungspraxis, dass Behörden nach monatelanger Untätigkeit Verfahrensakten den Parteien samt Fristen gehäuft zu diesen Zeiten übermitteln, um sie am falschen Fuß zu erwischen. Die Herrschaften gehen dann selbst natürlich schon auf Urlaub“, kritisiert Rehm. Unionsrechtswidrige Bestimmungen aus dem UVP-Gesetz für AVG-Großverfahren zu übertragen die hauptsächlich wiederum in der UVP Anwendung finden ändere nichts als die bestehende Rechtsunsicherheit auszuweiten. Ebenso wenig Verfahrenszeitunterschied sei entgegen den Ausführungen von Bundesminister Hattmannsdorfer zu erwarten wenn Großverfahren schon ab 50 statt ab 100 Betroffenen angesetzt werden können. „Projektwerber haben dadurch Mehrkosten und mitunter dauern Großverfahren dann sogar länger als Standardverfahren mit persönlicher Zustellung,“ so Rehm. Eine geplante neue Kundmachungsplattform beim RIS sei zwar zu begrüßen, wenn sie gut implementiert werde, benötige aber eine Anlaufphase, die im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt sei, mit erwartbarem Chaos zu Beginn. Dafür trete aber die viel bedeutendere Elektronisierung des Aktenaustausches nach wie vor auf der teilweise noch vorsintflutlichen Stelle und werde von der Novelle vernachlässigt. „Tragisch ist, dass auf der politischen Ebene, die derartige Entwürfe auf den Weg bringt, erkennbar nicht Auskenner unterwegs sind sondern ankündigungspolitische Papageien die aufgeschnappte Vorurteile nachplappern,“ bedauert Rehm. Statistische Grundlagenerhebungen lägen offenbar keine vor. Den Turbo-Ankündigungsshows folgten im Anschluss legistische Entwürfe, deren Prämissen nicht evidenzbasiert sondern freischwebend erstellt worden seien. „So werden Verfahren verschlechtert aber nichts wird schneller, und droht bei den weiteren angekündigten Gesetzesnovellen der ewiggleiche Film von Neuem abzulaufen,“ so Rehm abschließend.
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Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at
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