- 03.09.2025, 10:18:03
- /
- OTS0064
Finanzpolizei kontrollierte Labubu-Shop
Anfang September kontrollierte die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung in der Wiener Innenstadt einen Labubu Pop-up-Store. Dabei konnten Verstöße gegen arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen sowie ein vollstreckbarer Abgabenrückstand in Höhe von knapp 3.300 Euro festgestellt werden.
Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Anzeige des Marktamtes. Der ausgewählte Pop-up-Store verkauft seit diesem Sommer neben unterschiedlichen Überraschungsboxen auch die durch Social Media gehypten Labubu-Kuscheltiere. Bei der Amtshandlung trafen die vier Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten vorerst nur einen Mitarbeiter im Geschäftslokal an. Der pakistanische Staatsbürger war als geringfügig beschäftigt bei der Sozialversicherung angemeldet, hatte aber keine gültige Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). Neben der Kontrolle durch die Finanzpolizei nahm bereits das Marktamt den Shop genauer unter die Lupe. Aufgrund dieser Anzeige konnte die Finanzpolizei zwei weitere Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) aufdecken.
Im Laufe der Kontrolle kamen der Shop-Manager sowie der handelsrechtliche Geschäftsführer hinzu. Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten der Angestellten konnten nicht vorgelegt werden. Bei Kaufvorgängen, die in Anwesenheit der Beamtinnen und Beamten stattfanden, wurden keine Belege an die Kundinnen und Kunden ausgehändigt. Erst auf Nachfrage eines Kunden wurde ein Beleg übergeben. Die Registrierkasse war noch nicht über FinanzOnline gemeldet. Eine Aufstellung des Monatsumsatzes von August 2025 wurde ausgedruckt. Dieser belief sich auf ungefähr 43.000 Euro, die dem Finanzamt noch nicht gemeldet wurden. Weiters besteht der Verdacht, dass es sich bei den verkauften Labubus um Lafufus (Fälschungen) handelt. In diesem Zusammenhang wird es weitere Ermittlungen geben.
Durch die Finanzpolizei folgen nun mehrere Strafanzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörde: In zwei Fällen Übertretungen nach dem ASVG, einmal AuslBG und fehlende Aufzeichnungen nach dem Arbeitszeitgesetz. Hier werden in Summe rund 5.000 Euro an Strafen fällig. Außerdem folgen noch weitere steuerliche Ermittlungen und Anzeigen an die Finanzstrafbehörde wegen der Verstöße bei der Registrierkasse. Hier drohen Finanzstrafen von bis zu 15.000 Euro.
„Wer betrügt, schadet nicht nur dem Staat, sondern allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und allen ehrlichen Steuerzahlern. Toleranz gegenüber Steuerbetrug können wir uns nicht leisten. Auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht nicht. Egal, ob es sich um große oder kleinere Fälle dreht – niemand darf sich aus seinen Steuerpflichten davonstehlen“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.
Fotos: https://bit.ly/47pmaoT
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
bmf-presse@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI