- 03.09.2025, 09:38:33
- /
- OTS0046
AK 2: Urlaub verpatzt? Hartnäckig sein und Ansprüche einfordern!
AK gibt Tipps
Flug annulliert oder verspätet, Ärger mit dem Hotel? Für viele war der Urlaub getrübt. Das zeigt eine detaillierte AK Analyse von rund 270 Reisebeschwerden. Reisende haben Rechte und sollen sich nicht abwimmeln lassen, rät die AK.
Verpatzter Urlaub – das können Sie tun
+ Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung – bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe zu Reisen finden Sie unter Musterbriefe | Arbeiterkammer Wien.
+ Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.
+ Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle: Frankfurter Liste | Arbeiterkammer.
+ Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, zum Beispiel Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.
Sicher ist sicher – Wissenswertes für den nächsten Urlaub:
+ Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.
+ Direkt beim Anbieter buchen: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Onlinevermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsument:innen gerne zwischen Fluglinie und Onlinevermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Dokumentieren Sie auch den Buchungsvorgang – es gibt entsprechende Apps, mit denen Sie den Buchungsvorgang mitfilmen können.
Mehr Schutz für Reisende – die AK fordert:
+ Keine Extragebühren: Speziell Fluglinien fallen mit kreativer Gebührengestaltung auf – ob gebührenpflichtiger Check-In, für Sitzplatzauswahl oder Handgepäck. Damit soll Schluss sein: Keine Extragebühren für zentrale Leistungen und einheitliche Größe für das Gratis-Handgepäck.
+ Insolvenzabsicherung für Flüge: Wie bei Pauschalreisen soll es auch für Flüge eine Insolvenzabsicherung geben. Geht eine Fluglinie in Insolvenz, sollen betroffene Flugreisende ihr Geld zurückbekommen.
Rückfragen & Kontakt
Arbeiterkammer Wien - Kommunikation
Doris Strecker
Telefon: +43 1 50165 12677 mobil: +43 664 845 41 52
E-Mail: doris.strecker@akwien.at
Website: http://wien.arbeiterkammer.at
Ausschließlich für Medienanfragen!
Für alle anderen Anfragen: So erreichen Sie uns:
http://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/index.html
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW