- 03.09.2025, 08:34:32
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- OTS0019
Freispruch vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien für Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List wegen Privatanklage
Im vorauseilenden Gehorsam wollten ein(e) MitarbeiterIn und ein(e) ehemalige MitarbeiterIn den Aufdecker ausschalten – Versuch kläglich gescheitert – Privatankläger bleiben auf ihren Anwaltskosten sitzen.
Am 2. September 2025 sprach das Landesgericht für Strafsachen Wien den Rechtsanwalt Univ.-Doz. Mag. Dr. Wolfgang List und die Privatbeteiligten im Verfahren wegen übler Nachrede gemäß § 111 StGB frei. Ein(e) MitarbeiterIn und ein(e) ehemalige MitarbeiterIn hatten eine Slap-Klage eingebracht, die nunmehr in erster Instanz scheiterte, um den Aufdecker des AUA Systems mundtot zu machen. Hierbei stellt sich die Frage, warum ein(e) MitarbeiterIn und ein(e) ehemalige MitarbeiterIn der AUA den Aufdecker des AUA Systems überhaupt klagen. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Chefin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) den AUA-Hagelflug als völlig unbedeutend angesehen hat.
Hintergrund: Seit Sommer 2024 führt die Staatsanwaltschaft Korneuburg ein Ermittlungsverfahren zum sogenannten AUA-Hagelflug OS434, der am 9. Juni 2024 bei Korneuburg in eine Hagelzelle geraten war. Das Flugzeug wurde dabei schwer beschädigt, die Ermittlungen beschäftigen bis heute die zuständigen Behörden.
Einen für das System gefährlichen Anwalt muss man offenbar ausschalten. Dieser Versuch ist im Interesse der Passagiere des AUA-Hagelfluges zum Glück gescheitert. List erklärt er hätte auch bei einer Verurteilung am heutigen Tage weiter an der Aufklärung des Systems AUA gearbeitet.
Opferanwalt List übernahm unentgeltlich unmittelbar nach dem Vorfall die Vertretung von insgesamt neun betroffenen Passagieren, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren anschlossen, um das System AUA aufzudecken. Ziel dieser Beteiligung ist die umfassende Aufklärung des Geschehens und der Umstände des Beinahe-Unfalls. Durch mehrere Eingaben an die Staatsanwaltschaft erreichte List, dass wesentliche Ermittlungsschritte gesetzt wurden.
Der zuständige Richter begründete das heutige Urteil damit, dass weder die objektive noch die subjektive Tatseite der vorgeworfenen Straftat erfüllt sei. Die von den Privatanklägern behaupteten Sachverhalte konnten nicht nachgewiesen werden, aus diesem Grund waren sowohl der Aufdecker und Opferanwalt sowie die Privatbeteiligten freizusprechen.
List erklärt, dass er lieber selbst eine Verurteilung in Kauf genommen hätte als seine Mandanten nicht zu schützen.
Das Landesgericht Wien stellte im Rahmen der mündlichen Urteilsverkündung klar, dass die Vorwürfe in der Privatanklage nicht haltbar seien. Die getätigten Aussagen und die Eingabe vom 14.02.2025 stellten keine üble Nachrede im Sinne des Strafgesetzbuches dar.
Damit bleibt das Verfahren ohne strafrechtliche Folgen für List, welcher sich von Beginn an schützend vor die betroffenen Passagiere stellte. Die Privatankläger scheitern mit ihrer rechtlichen Vertretung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien, weil sie die vorgeworfenen Behauptungen nicht beweisen konnten.
Die weitere Aufklärung des AUA-Hagelfluges läuft weiterhin in vollen Touren.
Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List erklärte nach der Urteilsverkündung:
„Das heutige Urteil bestätigt, dass meine Arbeit als Opferanwalt ausschließlich der Aufklärung und der Wahrung der Rechte meiner Mandanten dient. Während meine Mandanten durch den Vorfall persönlich betroffen sind, sah sich die Austrian Airlines veranlasst, gegen den Aufdecker des AUA-Skandals vorzugehen. Sie wollten mich fertig machen, jetzt gebe ich weiter Gas. Ein List lässt sich nicht unterkriegen. Offen bleibt die Frage, wer die Anwalts- und Prozesskosten der AUA Mitarbeiter nun zahlt. Ich sicherlich nicht. Für mich ist die Sache persönlich wahnsinnig wichtig.“
Rückfragen & Kontakt
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List gerne
zur Verfügung.
Telefon: 06644276465
E-Mail: office@ralist.at
Website: https://www.ralist.at
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