• 03.09.2025, 08:20:32
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"Beschleunigung von Großverfahren": Schärfster Protest gegen Regierungspläne. Essentielle Bürgerrechte kommen unter die Räder

Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 - Austria: "Unter Deckmantel der Beschleunigung Rechteeinschränkungen"

Wien (OTS) - 

“Wir zünden den Verfahrensturbo” lässt Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) verlauten (OTS vom 25.7.). Doch der vorliegende Entwurf zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), zu dem nur noch bis Freitag, 5. September eine Stellungnahme abgegeben werden kann, zeigt, dass der Turbo nur einseitig zu Lasten der Zivilgesellschaft gehen soll. Denn die Behörde will sich gleichzeitig frech das Recht herausnehmen, die Verfahrensdauer für sich selbst zu verlängern. So soll die Verhandlungsschrift nicht mehr “spätestens eine Woche" nach Schluss der mündlichen Verhandlung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, sondern nur mehr ”tunlichst binnen einer Woche" (vgl. § 44e Abs. 3 AVG). Ob dies dann nur zwei Wochen oder gar Monate dauern darf, bleibt offen!

Bürger:innen sollen in eklatante Zeitnot kommen

Die Zivilgesellschaft hingegen muss aber dafür ständig bereit stehen (und dies zumeist neben einen Brotberuf). Nicht nur, dass in Hinkunft erstmals auch während der Hauptferienzeit im Hochsommer sowie in den Weihnachtsferien Verfahrensanträge per Edikt kundgemacht werden dürfen (§ 44a Abs. 3 AVG), soll - zur Verschärfung - diese Ediktkundmachung gleichzeitig von acht auf sechs Wochen verkürzt werden (§ 44g Abs. 2). Ein schwerer Schlag gegen Bürgerinitativen, wenn man bedenkt, wie diese sich z.B. in der Hauptferienzeit im Sommer bilden bzw. untereinander kommunizieren sollen. So wäre es nun plötzlich problemlos möglich von z.B. 4. Juli bis 15. August eine solche Ankündigung zu verlautbaren.

Vollständige Unterlagen bei Großverfahren sind entscheidend!

Wenn die Regierung Verfahren beschleunigen möchte, bedarf es zuerst einmal einer tiefgehenden Analyse, woran die oftmals lange Verfahrensdauer liegen könnte. Diese wichtige Analyse fehlt jedoch; denn unserer Erfahren nach liegt eine überlange Verfahrensdauer in den allermeisten Fällen nicht an den Bürgerinitiativen und NGOs selbst, sondern an der Unvollständigkeit der Unterlagen seitens der Projekteinreicher bzw. am Ausreizen der Gesetzeslage bis über deren Grenzen.

Bevorstehende UVP-Reform lässt Schlimmes befürchten!

Im Herbst möchte die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung die Umweltverträglichkeitsprüfungen reformieren. So möchte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die Verfahren “schneller” und “schlanker” abwickeln (OTS 25.7.). Dies darf wohl als schwere Drohung gegenüber NGOs verstanden werden. So wird man vermutlich versuchen, der Zivilgesellschaft möglichst viele “Prügel vor die Füße” zu werfen, um deren Einspruchsmöglichkeiten möglichst klein zu halten und den Aufwand für Einsprüche möglichst groß zu gestalten.

UVP auch wichtig im Kulturerbe und Welterbe!

Für unsere Initiative Denkmalschutz, die sich für gefährdete Kulturgüter in Österreich einsetzt, sind UVP- sowie SUP-Verfahren (SUP = Strategische Umweltprüfung) auch für das kulturelle Erbe sowie für den Stadtbild- und Ortsbildschutz (Stichwort: Landschaft) von wesentlicher Bedeutung, wie der aktuelle Fall, das UNESCO-Weltkulturerbe “Historische Zentrum von Wien” gefährdende Heumarkt-Hochhausprojekt zeigt, bei dem schon das dritte von der Behörde selbst (!) “angezettelte” Feststellungsverfahren läuft.

Breite Front von NGOs gegen AVG- und UVP-Novelle

Unsere NGOs, die Initiative Denkmalschutz, Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung, Initiative Stadtbildschutz, Aktion 21 - Austria und weitere zahlreiche NGOs lehnen diese Gesetzesnovellen entschieden ab, die gravierende Auswirkungen auf Kosten der Zivilgesellschaft haben werden!

Rückfragen & Kontakt

Initiative Denkmalschutz - Verein für den Schutz bedrohter
Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard
Hertenberger, 0676/772 34 33, DI Dr. Alexander Schmiderer, tel.
0664/750 545 42, https://www.idms.at

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