- 02.09.2025, 15:05:33
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ÖBVP: Rechnungshofbericht zeigt Versorgungsnotstand - Psychotherapie muss flächendeckend kassenfinanzierte Sachleistung werden
Der aktuelle Rechnungshofbericht zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung verdeutlicht den akuten Handlungsbedarf: Die Zahl stationär behandelter Kinder und Jugendlicher ist seit Beginn der COVID-19-Pandemie massiv gestiegen – insbesondere bei Angststörungen, Depressionen und Essstörungen. Viele kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen sind überlastet, Wartezeiten von mehreren Wochen bis Monaten sind die Regel beim Zugang zur kassenfinanzierten Psychotherapie. Für Betroffene bedeutet dies eine Verschärfung des Leidensdrucks und eine Verzögerung dringend benötigter Hilfe.
Der Rechnungshof empfiehlt deshalb den Ausbau von psychosozialen Angeboten, multiprofessionellen Einrichtungen, Home-Treatment-Modellen sowie die Implementierung kassenfinanzierter Sachleistungen. Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) unterstützt diese Empfehlungen ausdrücklich und ergänzt, dass Psychotherapie als Kassenleistung zwar seit über 30 Jahren im österreichischen Gesundheitssystem verankert, aber noch nicht ausreichend umgesetzt ist.
Psychotherapie ist wissenschaftlich anerkannt, hochwirksam und spielt in der Behandlung psychischer Erkrankungen eine Schlüsselrolle. „Psychisch erkrankte Menschen haben ein Grundrecht auf eine adäquate Behandlung. Psychotherapie ist dabei häufig das Mittel der Wahl und stellt in vielen Fällen die wirksamste Form der Hilfe dar. Psychotherapeutische Behandlung ist kein Luxus, sondern eine notwendige medizinische Leistung, die der Wiederherstellung der Gesundheit, der Wahrung der Menschenwürde und der Sicherung gesellschaftlicher Teilhabe dient,“ erklärt ÖBVP-Präsidentin Barbara Haid.
Psychotherapie als etabliertes Versorgungsangebot in Österreich – jedoch nicht flächendeckend
Derzeit stellt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) rund 104 Millionen Euro pro Jahr für Psychotherapie zur Verfügung, eine Summe, die in den letzten Jahren sukzessive erhöht wurde. Psychotherapie ist seit über 30 Jahren im österreichischen Gesundheitssystem als Behandlungsmethode gesetzlich verankert (§ 135 Abs. 1a ASVG), wofür knapp 13.000 Psychotherapeut:innen in ganz Österreich zur Verfügung stehen. Dennoch wurde die Leistung „Psychotherapie“ bis heute nicht als flächendeckende Sachleistung umgesetzt. Stattdessen existiert ein kompliziertes System aus Teilrefundierungen und zu wenigen vollfinanzierten Plätzen inklusive hemmender Rahmenbedingungen für die Psychotherapeut:innen. „Dieses Provisorium benachteiligt seit Jahrzehnten Patientinnen und Patienten, die auf eine wirksame Behandlung angewiesen sind. Die psychotherapeutische Versorgung darf nicht vom Einkommen abhängen“, kritisiert die ÖBVP-Präsidentin.
Der ÖBVP spricht sich im Bereich der Psychotherapie für die Umsetzung folgender Empfehlungen aus:
den flächendeckenden Ausbau kassenfinanzierter Psychotherapie als Sachleistung
die Einbindung von Psychotherapeut:innen in multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen
die flächendeckende Verfügbarkeit von Home-Treatment-Angeboten
den Abbau der bestehenden Versorgungs- und Zugangsungleichheiten zwischen Bundesländern
„Der Zugang zu ambulanter und stationärer Psychotherapie muss für alle Betroffenen gleichberechtigt, zeitnah und umfassend gewährleistet sein. Dabei müssen die Rahmenbedingungen für die ausführenden Kolleg:innen so gestaltet sein, dass es ihnen möglich ist, Sachleistungsplätze anzubieten. Nur so kann eine moderne Gesellschaft ihrem Anspruch auf Solidarität und Menschlichkeit gerecht werden. Weil es um Menschen geht!“
Rückfragen & Kontakt
Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Mag.a Claudia Pokorny
Telefon: +43 676 369 46 85
E-Mail: oebvp.pokorny@psychotherapie.at
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