• 02.09.2025, 10:46:33
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FPÖ – Kaniak: „Impfschadens-Opfer nicht im Stich lassen – nur ein Drittel der Anträge anerkannt!“

Freiheitliche fordern Nachmeldefrist für bisher nicht eingebrachte Fälle und Revisionsmöglichkeit für abgelehnte Anträge

Wien (OTS) - 

FPÖ-Gesundheitssprecher NAbg. Mag. Gerhard Kaniak zeigte sich angesichts der aktuellen Anfragebeantwortung des Sozialministeriums zu den Impfschadensmeldungen besorgt:
„Seit Beginn der Corona-Impfungen wurden 2.655 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt. Doch nur 735 wurden anerkannt, während 1.527 Betroffene abgewiesen wurden und 393 Fälle noch immer in Bearbeitung sind. Besonders erschütternd: Trotz der massiven Versprechungen an die Bevölkerung haben viele Geschädigte monatelange Wartezeiten – im Schnitt 230 Tage – zu erdulden.“

Von den anerkannten Fällen erhielten die Opfer 400 Pauschalentschädigungen, 193 Beschädigtenrenten, 75 befristete Renten sowie 62 Fälle ohne Rentenanspruch. Zusätzlich wurden Sterbe-, Witwen- und Waisenrenten ausbezahlt. „Das zeigt klar, dass es sehr wohl eine erhebliche Zahl schwerer Impfschäden gibt. Gleichzeitig belegen die hohen Ablehnungsquoten, dass das Verfahren weder niederschwellig noch opferfreundlich ist“, kritisierte Kaniak.

Darüber hinaus wies Kaniak darauf hin, dass zahlreiche Impfschäden gar nicht erfasst oder gemeldet wurden – viele Betroffene scheuten den Antrag oder erhielten keine ausreichende Information über ihre Rechte. „Wir brauchen daher dringend eine Nachmeldefrist für bisher nicht eingebrachte Fälle und eine Revisionsmöglichkeit für abgelehnte Anträge, damit den Geschädigten tatsächlich Gerechtigkeit widerfährt“, so der FPÖ-Gesundheitssprecher.

„Die Betroffenen sind keine Bittsteller, sondern Opfer eines staatlich massiv beworbenen Impfprogramms, das bis zur Impfpflicht reichte. Sie haben Anspruch auf eine faire und rasche Entschädigung – ohne Hürden und Verschleppung. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich handelt und diesen Menschen Gerechtigkeit widerfahren lässt“, so Kaniak abschließend.

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