- 02.09.2025, 07:00:32
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Polizei-Personal: Wie erwartet auch im September starke Aufnahmezahlen
350 Einberufungen zum 1. September 2025 in Polizeischulen: Insgesamt 4.000 derzeit in Ausbildung – Fokus weiterhin auf Wien und Vorarlberg
Mit 350 neuen Polizeischülerinnen und Polizeischülern übertrifft das Innenministerium die noch im Sommer veranschlagten Aufnahmezahlen für den September-Turnus. Wenngleich auch das Innenministerium seinen Sparbeitrag zu leisten hat, kann beim Thema Personal durch diesen erneut starken Ausbildungsturnus ein durch und durch positives Signal an die Bevölkerung gesendet werden: Die Dienstleistung „Polizei“ ist und bleibt ohne jegliche Einschränkungen erhalten, jetzt und in Zukunft. Insgesamt sind derzeit rund 4.000 Polizeischülerinnen und Polizeischüler in der Grundausbildung und verstärken – je nach Ausbildungsstart – sukzessive die uniformierte Polizei.
„Die Exekutive wird weiter gestärkt und Pensionierungen 1:1 ersetzt. Zudem werden Aufnahmen in jenen Bundesländern vorangetrieben, wo sie aktuell besonders notwendig sind“, hielt Innenminister Gerhard Karner fest.
Spezialfälle Vorarlberg und Wien
Österreich hat in den neun Landespolizeidirektionen mit über 32.500 Exekutivbediensteten so viele Polizistinnen und Polizisten wie nie zuvor – in Uniform, auf Streife, im Einsatz. Zwei dieser neun Direktionen – Vorarlberg und Wien – haben jedoch einen außergewöhnlichen Personalbedarf, da besonders viele Abgänge zu erwarten sind oder die Lage am Arbeitsmarkt schwierig ist. Deshalb gibt es in diesen beiden Bundesländern auch in diesem September eine besonders hohe Frequenz an neuen Ausbildungsklassen. In Vorarlberg sind mit 59 Polizeischülerinnen und Polizeischülern noch nie so viele Personen in der Grundausbildung wie derzeit.
In Wien sind seit vielen Monaten die Ausbildungskapazitäten ohnehin erschöpft – jeder Sessel in jedem verfügbaren Klassenzimmer wird mit einer aufgenommenen Person besetzt. Konkret sind das im September-Turnus 235 Personen, darunter 25 sehr wichtige Plätze für die Objektschutzpolizei, die eine wesentliche Entlastung der Streifenpolizistinnen und Streifenpolizisten bedeuten.
Ein wichtiges Detail ist hierbei, dass in der Realität nicht alle, die einberufen werden, auch tatsächlich ihre Ausbildung antreten, sondern selbst kurzfristig absagen oder schlichtweg nicht erscheinen. Diese kurzfristige Diskrepanz kann natürlich nicht durch „Ad-Hoc-Nachnominierungen“ kompensiert werden, da es immer eine mehrmonatige Frist zwischen Einberufung und Start der Ausbildung gibt.
Andere Bundesländer
In allen anderen Bundesländern ist der Personalstand aktuell gedeckt, nicht zuletzt durch die massiven Bemühungen der Personaloffensive in den vergangenen Jahren. Im Rahmen der Dreimonatsplanung der Personalaufnahme wird für Oberösterreich und Niederösterreich ein Bedarf erwartet, weshalb es im September auch dort neue Ausbildungsklassen (jeweils eine Ausbildungsklasse in Niederösterreich und Oberösterreich) gibt.
Alle anderen Landespolizeidirektionen haben derzeit – mit Berechnung der voraussichtlichen Lage in zwei Jahren (Dauer der Ausbildung) – keinen besonderen Bedarf, der zum jetzigen Zeitpunkt kompensiert werden muss. Im kommenden Jahr wird es hingegen wieder, so die derzeitige Vorausplanung, in etlichen anderen Bundesländern neue Klassen geben.
Wie funktioniert die Kalkulation?
Die Polizei hat immer schon anlassbezogen ausgebildet, also dann, wenn ein Nachbesetzungsbedarf erkannt wird. Ein Nachbesetzungsbedarf besteht hauptsächlich dann, wenn eine Person in den Ruhestand versetzt wird. Kurzfristige Austritte von Bediensteten im Dienststand können natürlich nicht vorausgesehen werden.
Wichtig: Die Ausbildung dauert zwei Jahre, die Personalabteilungen müssen also immer zumindest zwei, meistens aber vier, sechs oder zehn Jahre in die Zukunft planen. Dies ist keine leichte Aufgabe, da es vor allem einen zeitlichen Korridor von mehreren Jahren gibt, wann der Ruhestand angetreten werden kann.
In der Bundespolizeidirektion, wo alle Kalkulationen zusammenlaufen, wird deshalb alle drei Monate eine Neuevaluierung dieses antizipierten Personalbedarfs durchgeführt, wodurch sich auch laufend Änderungen bei den tatsächlichen Aufnahmen pro Turnus ergeben.
Das Innenressort muss seinen Beitrag zur Sparanstrengung leisten, was in vielen Bereichen – hauptsächlich der Verwaltung – spürbar ist. Nicht gespart wird allerdings bei den Planstellenbesetzungen der Polizei, wo die Nachbesetzungsquote von 1:1 nach wie vor gilt (in der Verwaltung: 1:3).
Statistik und Ausblick:
Im Jahr 2023 wurden 1.700 Polizeischülerinnen und Polizeischüler neu aufgenommen, im Jahr 2024 waren es 2.500. Heuer werden es 1.500 sein. Aktuell befinden sich rund 4.000 Frauen und Männer in der Polizei-Grundausbildung, wobei der Frauenanteil hier bei über 40 Prozent liegt.
Die Polizei hat immer klar kommuniziert, dass die Aufnahmeoffensive den künftigen Abgängen gilt, der Kompensierung starker Pensionierungswellen. Die außergewöhnlich hohen Einstellungszahlen sind somit eine lange andauernde, aber letztlich vorübergehende Maßnahme, die nach Abflauen der Pensionierungswellen natürlich wieder reduziert werden muss. Deshalb sinken in einigen Bundesländern auch die notwendigen Aufnahmen, was wiederum Auswirkungen auf die Gesamtzahl der Auszubildenden hat.
Richtigstellung von Falschbehauptungen
Zuletzt hat es von Medien ungeprüft verbreitete Falschbehauptungen gegeben, wonach Einberufene kurzfristig eine Absage (oder dergleichen) bekommen hätten. Hierzu stellt das Innenministerium noch einmal klar:
Es hat noch nie eine Einberufung einer Person zur Polizeiausbildung gegeben, die dann später kurzfristig abgesagt worden wäre.
Es hat auch noch nie die Zusage zu einem konkreten Ausbildungsturnus gegeben, der dann nicht stattgefunden hätte.
Personen, die für einen konkreten Kurs zu einem konkreten Zeitpunkt in einer konkreten Polizeischule aufgenommen werden, erfahren dies gesetzlich verpflichtend mindestens einen Monat im Voraus. Personen, die bereits positiv die Aufnahme absolviert haben und im Pool für den nächstmöglichen Kurs sind, erfahren dies oftmalig auch schon viel früher.
Nicht verantwortlich zeichnet sich das Innenministerium für die Entscheidungen von Menschen, die ohne konkrete Zusage zu einem konkreten Ausbildungsplatz bereits ihre Lebensumstände vorschnell ändern.
Weiterführende Ressourcen
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 – 90 1021
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