• 01.09.2025, 10:34:03
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Pröll: Informationsfreiheit tritt in Kraft – Paradigmenwechsel in der Verwaltung eingeläutet

Wien (OTS) - 

Die Bundesregierung arbeitet unter dem Motto „sanieren, reformieren und wachsen“ auf Hochtouren. Heute beginnt ein absoluter Paradigmenwechsel – hin zu mehr Offenheit und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung: Denn der Staat ist für die Menschen da, nicht umgekehrt.

Mit 1. September 2025 tritt die Reform zur Informationsfreiheit in Kraft. Damit wird ein modernes Fundament für den Zugang zu staatlichen Informationen geschaffen – eine totale Umkehr. Denn das über Jahrzehnte bestehende Prinzip des Amtsgeheimnisses wird abgeschafft und durch ein neues Verständnis von Verwaltung und Öffentlichkeit ersetzt.

Nach fast 100 Jahren bedeutet dieser Schritt einen klaren Paradigmenwechsel in der Verwaltung. Unser Anspruch ist: Der Staat ist für die Menschen da – nicht umgekehrt. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz schaffen wir Transparenz und ermöglichen innovative Lösungen, indem wir den Datenschatz der Republik für alle öffnen. So stärken wir den digitalen Wirtschaftsstandort Österreich. Denn wer die Daten von heute teilt, gestaltet die Geschichte von morgen“, so Staatssekretär Alexander Pröll.

Behörden sind künftig verpflichtet, Informationen bereitzustellen – proaktiv oder auf Antrag, verständlich und klar. Damit soll das Vertrauen gestärkt werden, Beteiligung gefördert und staatliches Handeln nachvollziehbarer gemacht werden.

Gemeinden im Fokus – Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Umsetzung vor Ort ist entscheidend. Deshalb wurden z. B. Gemeinden gezielt unterstützt: Der Gemeindebund hat umfangreiche Schulungsangebote entwickelt, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den neuen Anforderungen vertraut sind. Transparenz soll nicht nur ein politisches Ideal bleiben – sie muss in den Gemeinden im Alltag gelebt werden.

Wir unterstützen die Gemeinden und die Verwaltung ganz praktisch – mit klaren Leitlinien und umfassenden Informationen. Transparenz soll nicht nur ein politisches Ideal bleiben, sie muss in der Praxis gelebt werden“, so Pröll.

Künstliche Intelligenz als Unterstützung für die Verwaltung

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Einsatz von künstlicher Intelligenz. Sie wird künftig helfen, große Mengen an Daten effizient aufzubereiten und verständlich bereitzustellen. Dadurch bleibt der Aufwand für die Verwaltung überschaubar – und Bürgerinnen und Bürger erhalten Informationen schneller und in besserer Qualität.

Digitales Informationsregister

Eine zentrale Drehscheibe für die neue Informationsfreiheit wird das Informationsregister unter www.data.gv.at sein: Schon ab heute können die betroffenen Stellen Informationen in dieses zentrale Register eintragen, digital veröffentlichen und allen zur Verfügung stellen.

Die Informationsfreiheit ist der Schlüssel zu behördlichen Informationen – heute beseitigen wir das Amtsgeheimnis und öffnen damit den Datenschatz für alle. Informationsfreiheit und Datenzugang sind essentiell für eine moderne Demokratie“, so Alexander Pröll abschließend.

Veröffentlichungsfrist

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung sind bestimmte Institutionen und Organe verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen. Dazu zählen etwa Geschäftseinteilungen, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter sowie Studien und Gutachten. Diese Informationspflicht betrifft insbesondere Organe der Verwaltung, die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichte, den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof. Auch Nationalrat, Bundesrat, Rechnungshof und Volksanwaltschaft sind umfasst.

Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern – derzeit 259 von insgesamt 2.093 Gemeinden in Österreich – fallen ebenfalls unter die neue Regelung. Die Verpflichtung gilt ausschließlich für Informationen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes entstehen. Daten, die der Geheimhaltung, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit unterliegen, sind davon ausgenommen.

Rückfragen & Kontakt

Pressesprecher des Staatssekretärs
Vincenz Kriegs-Au
Telefon: +43 1/53115-0
E-Mail: vincenz.kriegs-au@bka.gv.at
Website: https://www.bundeskanzleramt.gv.at

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