• 01.09.2025, 08:00:05
  • /
  • OTS0011

Informationsfreiheit: Bürgerrechts-NGO feiert neues Grundrecht

Forum Informationsfreiheit veröffentlicht Anfrage-Guide und erweitert sein Portal FragDenStaat.at

Wien (OTS) - 

Von Montag an gilt ein neues Grundrecht in Österreich: das Recht auf Zugang zu Informationen von staatlichen Stellen. Am 1. September treten das Informationsfreiheitsgesetz und eine Verfassungsänderung in Kraft – das Amtsgeheimnis soll nach rund 100 Jahren, zumindest auf dem Papier, Geschichte sein.

„Österreich gibt Bürgerinnen und Bürgern als letzte Demokratie Europas das Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten. Bei allen Schwächen, die die neue Regelung hat, ist sie dennoch ein Meilenstein in Richtung einer offenen, modernen Verwaltung. So werden neue Formen von Bürgerbeteiligung und öffentlicher Kontrolle möglich”, sagt Mathias Huter, Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit (FOI). Seit zwölf Jahren setzt sich die Bürgerrechtsorganisation für ein Recht auf Zugang zu Information und mehr Transparenz in Politik und Verwaltung ein.

Um Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen zu unterstützen, veröffentlicht das FOI heute einen Anfrage-Guide, der laufend ausgebaut und aktualisiert werden wird.

Ebenso erweitert die NGO das Portal FragDenStaat.at, über das Anfragen einfach an staatliche Stellen gestellt, und auf Wunsch die erhaltenen Informationen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben nun ein wichtiges neues Instrument, um Transparenz einzufordern. Dafür müssen sie aber ihr Recht kennen und es ausüben können. Wir werden weiterhin einen Kulturwandel hin zu einer offenen Verwaltung einfordern”, sagt FOI-Vorstandsmitglied Markus Hametner.

So plant das FOI, in wichtigen Fällen gegen die Republik vor Gericht zu ziehen: „Viele wichtige Fragen, etwa wenn es um die praktische Anwendung von Geheimhaltungsgründen und um die Gewichtung des öffentlichen Interesses an Transparenz geht, werden erst von den Verwaltungsgerichten entschieden. Wir werden weiterhin fragwürdige Auskunftsverweigerungen bis vor die Höchstgerichte bringen, um durch neue Judikatur eine offene Verwaltung zu unterstützen“, sagt Hametner.

Mehrfach hatte das FOI in Gesetzesbegutachtungen auf Schwächen hingewiesen, etwa das Fehlen einer unabhängigen Stelle für Informationsfreiheit, Hintertüren im Gesetz, die neue Geheimhaltungsgründe ermöglichen, sowie der fehlenden Sanktionen, wenn staatliche Stellen ihren Transparenzverpflichtungen nicht nachkommen.

Für seine weitgehend durch ehrenamtliches Engagement getragene Arbeit ist das Forum Informationsfreiheit auf Spenden von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Ziel ist es nun, zumindest eine Stelle zu finanzieren, um so die praktische Umsetzung der Transparenz zu unterstützen und wichtige Gerichtsverfahren führen zu können.

Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Bürgerinnen und Bürgern erstmals, Dokumente von staatlichen Stellen anzufragen. Zur Transparenz verpflichtet sind zukünftig alle Verwaltungsbehörden auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, ebenso wie Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmen, die von der öffentlichen Hand kontrolliert werden. Staatliche Stellen sind verpflichtet, Informationen von öffentlichem Interesse, etwa Studien, Gutachten und Verträge ab 100.000 Euro aktiv online zu veröffentlichen.

In einem nächsten Schritt will das FOI zivilgesellschaftliche Organisationen dabei unterstützen, durch gezielte Anfragen wichtige Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen. Ende September zeichnet das FOI wie jedes Jahr kreative Auslegungen des Amtsgeheimnisses mit dem Negativ-Preis „Mauer des Schweigens“ aus – Nominierungen dafür nimmt das FOI noch entgegen.

Rückfragen & Kontakt

Markus Hametner
Telefon: +43 699 17426346

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel