- 30.08.2025, 07:42:05
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Sicherheit in Schulen: Maßnahmenpaket von Innen- und Bildungsministerium
Karner, Wiederkehr: „Bestehende Konzepte weiterentwickeln“ – Notfallübungen, flächendeckende Schulungen für Lehrkräfte, neues Bedrohungsmanagement
Der heurige Juni hat Österreich auf erschütternde Art und Weise vor Augen geführt, wie verletzlich Schulen sein können. Schülerinnen und Schülern sollen aber ein sicheres Lernumfeld haben, Schulen ein sicherer Raum für Entfaltung, Förderung und Lehre sein.
Deswegen haben die Bundesministerien für Inneres (BMI) und Bildung (BMB) ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Schulsicherheit und Gewaltprävention ausgearbeitet. Der Ministerratsbeschluss vom 18. Juni 2025 bildet dafür den politischen und operativen Rahmen. Zum Schulbeginn im Herbst veröffentlichen Innenminister Gerhard Karner und Bildungsminister Christoph Wiederkehr die Kernpunkte des Maßnahmenpakets.
„Sicherheit in Schulen kann nur durch einen engen Austausch zwischen allen Beteiligten und Verantwortlichen weiterentwickelt werden. Durch gemeinsame Analysen sollen maßgeschneiderte Konzepte, die dem jeweiligen Standort angepasst sind, erarbeitet werden. Es geht um die höchstmögliche Sicherheit für unsere Kinder und Lehrerinnen und Lehrer“, sagte Innenminister Gerhard Karner.
Kernpunkte des Sicherheitspakets
Prävention und Schulung: Ab dem Schuljahr 2025/26 werden österreichweit Sicherheitsschulungen für Lehrkräfte eingeführt – in Präsenz und digital. Außerdem werden bestehende Sicherheits- und Präventionskonzepte nachgeschärft, das Community Policing ausgebaut sowie neue Sicherheitspartnerschaften zwischen BMI und BMB ins Leben gerufen.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr hielt im Vorfeld fest: „Nach dem verheerenden Amoklauf in Graz war es notwendig, die bestehenden Sicherheitskonzepte in Schulen nachzuschärfen, die Prävention zu intensivieren und die Zusammenarbeit mit der Polizei zu verstärken, damit die Schule ein sicherer Raum für alle ist. Es freut mich, dass es in enger Kooperation mit dem Innenministerium gelungen ist, ein entsprechendes Sicherheitspaket, das ab dem Schulstart Gültigkeit hat, umzusetzen!“
Früherkennung und Zusammenarbeit
In Schulen wird ein standardisiertes Bedrohungsmanagement etabliert. Ein zentraler Bestandteil sind dabei Fallkonferenzen mit Polizei, Jugendhilfe und Schulpsychologie. Die Effektivität von gezielten Fallkonferenzen bei erkannten Risikopersonen hat sich bspw. im Kampf gegen häusliche Gewalt seit Jahren bewährt.
Zudem wird der interdisziplinäre Datenaustausch im rechtlichen Rahmen gefördert, um Risiken bestmöglich zu identifizieren und präventive Maßnahmen frühzeitig zu ermöglichen.
Sicherheitskonzepte und Notfallpläne: Diese Konzepte an Schulen werden überprüft und weiterentwickelt. Die Bundespolizei wird hierbei bestmöglich ihre Expertise einbringen.
Klares Zeitkonzept für Maßnahmen
Im August 2025 wird ein aktualisierter Leitfaden „Sicherheit in öffentlichen Gebäuden“ vorgestellt (Details siehe letzter Absatz). Im September folgen Fachvorträge und Vernetzungstreffen mit Bildungsdirektionen. Ab 19. September starten außerdem regionale Schulsicherheitsforen.
Darüber hinaus stehen in jeder Polizeidienststelle speziell geschulte Sicherheitsbeauftragte als erste Ansprechpersonen für Schulleitungen zur Verfügung: Insbesondere bei Schülersuspendierungen oder auffälligem Verhalten sind die Schulleitungen ausdrücklich aufgefordert, die Sicherheitsbeauftragten proaktiv zu kontaktieren.
Informationsbroschüre des Bundeskriminalamtes
Mit der Neuauflage der Broschüre „Sicherheit in öffentlichen Gebäuden“ legt das Bundeskriminalamt eine aktuelle Informationsgrundlage und Handlungsanleitung für Bedienstete sowie Führungskräfte in öffentlichen Gebäuden vor.
Sie dient als praxisnahes Werkzeug, um die Sicherheit in Gebäuden mit Parteien- oder Kundenverkehr sowie Betreuungsfunktion zu erhöhen, etwa Gerichtsgebäude, Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämter, Liegenschaften des Arbeitsmarktservice, Schulen, aber auch z.B. Einkaufszentren und andere Gebäude mit großer Besucherfrequenz – insbesondere jene Einrichtungen, die keinen privaten Sicherheitsdienst beschäftigen und nicht unter den Bereich „kritische Infrastruktur“ fallen.
Die aktualisierte Broschüre ist öffentlich und unter diesem Pfad zum Herunterladen verfügbar: https://media.bmi.gv.at/s/ybFDfsrQNepw6Yn.
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 – 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
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