- 29.08.2025, 11:54:06
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Neues Informationsfreiheitsgesetz tritt am 1. September in Kraft – ANKÖ unterstützt öffentliche Auftraggeber:innen
Mit dem Ende des Amtsgeheimnisses sind öffentliche Stellen zu proaktiver Information verpflichtet. Der ANKÖ bietet ein IFG-Modul zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber:innen.
Am 1. September 2025 tritt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft und beendet das jahrzehntelang geltende Amtsgeheimnis. An dessen Stelle tritt ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen (Artikel 22a B-VG). Dieses historische Gesetzespaket bringt umfangreiche Pflichten für Behörden aller Verwaltungsebenen mit sich – Informationen müssen fortan nicht mehr nur auf Antrag herausgegeben, sondern in vielen Fällen proaktiv veröffentlicht werden. Ziel der Neuregelung ist es, deutlich mehr Transparenz im staatlichen Handeln zu schaffen. Eine offene Verwaltung schafft mehr Rechtssicherheit, wirkt Machtmissbrauch und Korruption entgegen und stärkt das Vertrauen der Bürger:innen in öffentliche Institutionen.
Proaktive Veröffentlichungspflicht: Wer muss was veröffentlichen?
Mit dem IFG sind nun faktisch alle öffentlichen Stellen in Österreich dazu verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv digital verfügbar zu machen. Gemäß § 1 IFG gilt diese Pflicht für Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie für Gerichte, Kontrollinstanzen und zahlreiche weitere Einrichtungen unter staatlichem Einfluss. Auch ausgegliederte Stellen und staatsnahe Unternehmen fallen darunter, sofern sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. (Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sind von der aktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen; sie müssen Informationen jedoch auf Anfrage bereitstellen.)
Veröffentlicht werden müssen fortan alle amtlichen Informationen, die ab dem 01.09.2025 entstehen und von allgemeinem Interesse sind. Der Informationsbegriff ist dabei weit gefasst: Er umfasst „jede der amtlichen oder unternehmerischen Tätigkeit dienende Aufzeichnung“ – also etwa Dokumente, Berichte, Verträge, E-Mails und andere amtliche Aufzeichnungen, sofern sie bereits vorhanden sind. Nicht erfasst sind Entwürfe, interne Notizen oder Unterlagen, die erst aufwendig erstellt oder recherchiert werden müssten.
Als „Information von allgemeinem Interesse“ gilt eine Information dann, wenn sie einen allgemeinen Personenkreis betrifft oder für diesen relevant ist – handelt es sich nur um einen Einzelfall (z. B. einen einzelnen Bescheid oder Strafverfügung), liegt kein allgemeines Interesse vor. Typischerweise zählen etwa Tätigkeitsberichte, amtliche Statistiken, Richtlinien, Studien oder Gutachten zu den publikationswürdigen Informationen. Besonders hervorzuheben ist, dass Verträge über einem Wert von 100.000 Ꞓ netto ausdrücklich als Informationen von allgemeinem Interesse definiert sind (§ 2 Abs. 2 IFG) – solche Verträge müssen also in jedem Fall proaktiv offengelegt werden.
Zeitpunkt und Form der Veröffentlichung
Die vorgeschriebenen Informationen sind ehestmöglich online zu publizieren, sobald sie vorliegen bzw. sobald allfällige Geheimhaltungsgründe wegfallen. Die Veröffentlichung hat in für jedermann zugänglicher Weise und unentgeltlich im Internet zu erfolgen. Praktisch bedeutet dies, dass die Daten in einem elektronischen Informationsregister erfasst werden – zum Beispiel auf dem staatlichen Open-Data-Portal data.gv.at –, wo die Öffentlichkeit bequem Zugriff darauf hat. Nur wenn gesetzliche Geheimhaltungsgründe vorliegen (etwa Datenschutz oder schützenswerte Geschäftsgeheimnisse), darf eine Behörde Informationen ausnahmsweise zurückhalten oder nur in geschwärzter Form veröffentlichen. In solchen Fällen ist eine Interessenabwägung vorzunehmen und zu begründen, warum im konkreten Fall das Geheimhaltungsinteresse überwiegt.
Unabhängig von der aktiven Publizität bleibt das individuelle Auskunftsrecht bestehen: Bürgerinnen und Bürger können weiterhin Informationsanträge stellen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen oder den Antrag begründen zu müssen. Ist eine begehrte Information bereits proaktiv online verfügbar gemacht worden, kann die Behörde zur Beantwortung einfach auf diese veröffentlichte Quelle verweisen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass der anfängliche Mehraufwand durch Anfragen nach Inkrafttreten eines Informationsfreiheitsgesetzes sich nach kurzer Zeit wieder normalisiert – insbesondere wenn Behörden frühzeitig umfassend proaktiv informieren, da so deutlich weniger Einzelfragen gestellt werden müssen.
ANKÖ erweitert E-Vergabe-Plattform mit IFG-Tool
Die Einführung des IFG stellt öffentliche Auftraggeber:innen vor die Aufgabe, die neuen Transparenzvorgaben effizient und rechtskonform umzusetzen. Der Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) unterstützt sie dabei mit einer erweiterten Lösung: Die etablierte E-Vergabe-Plattform eVergabe+ wird um ein neues IFG-Modul ergänzt. Dieses Tool soll öffentliche Auftraggeber:innen gezielt entlasten, indem es die Bereitstellung und Veröffentlichung aller relevanten Daten gemäß IFG deutlich vereinfacht. Das IFG-Modul kann auch von Organisationen verwendet werden, die keine öffentlichen Aufträge über die E-Vergabe-Plattform des ANKÖ abwickeln.
Einige große und namhafte öffentliche Auftraggeber:innen in Österreich haben sich bereits für das IFG-Modul des ANKÖ entschieden. Künftig werden dadurch beispielsweise auch die finalen Ausschreibungsunterlagen nach Abschluss von Vergabeverfahren öffentlich zugänglich gemacht. Damit erfüllen diese Auftraggeber:innen die neuen Vorgaben zur proaktiven Informationspflicht auf effiziente Weise. Eine technische Schnittstelle gewährleistet zudem, dass die Daten automatisch an das Open-Data-Portal weitergeleitet werden.
Warum ANKÖ ein IFG-Tool entwickelt hat
Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes bedeutet für öffentliche Auftraggeber:innen einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Daten und Transparenz. Der ANKÖ hat diesen Schritt frühzeitig erkannt und ein eigenes IFG-Modul entwickelt, um Rechtssicherheit mit praktischer Handhabung zu verbinden. Dabei stand die Balance zwischen Kontinuität und Innovation im Mittelpunkt.
„Das Bewährte erhalten, das Neue gestalten.“
– Emir Prcić, Geschäftsführer ANKÖ
Mit diesem Anspruch hat Emir Prcić gemeinsam mit seinem Team das IFG-Tool konzipiert: Es baut auf den bewährten Prozessen der E-Vergabe-Plattform auf und erweitert sie gezielt um die neuen Anforderungen des IFG.
Funktionen des ANKÖ-IFG-Moduls im Überblick
Zentrale Erfassung und Veröffentlichung aller IFG-relevanten Informationen – auch außerhalb von laufenden Vergabeverfahren.
Nahtlose Verknüpfung mit bestehenden E-Vergabe-Vorgängen, falls ein Bezug zu einem Vergabeverfahren besteht.
Automatische Übermittlung der veröffentlichten Informationen an das Open-Data-Portal data.gv.at.
Optionale Mehrfachveröffentlichung: wahlweise zusätzliche Publikation auf dem eigenen Beschafferprofil (Auftraggeber-Website) oder weiteren Kanälen.
Diese integrierte Lösung gewährleistet nicht nur die Rechtssicherheit bei der Erfüllung der IFG-Pflichten, sondern hält auch die internen Abläufe schlank und nachvollziehbar. Öffentliche Auftraggeber:innen, die Interesse an dem neuen IFG-Modul haben, können sich ab sofort beim ANKÖ registrieren. Sie erhalten dadurch alle wichtigen Informationen zum Start sowie ein individuelles Angebot zur Nutzung des IFG-Tools. Mit dem Inkrafttreten des IFG in wenigen Tagen bietet ANKÖ damit rechtzeitig eine praxisgerechte Unterstützung an – sodass Transparenz nicht als Bürde, sondern als Chance für mehr Offenheit und Effizienz genutzt werden kann.
Links:
Das neue IFG-Modul in der ANKÖ eVergabe+, Hier eintragen für Infos und Angebot
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG)
Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ), Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Die Bedeutung für Gemeinden
Anfrage für das IFG-Modul des ANKÖ
Mit dem IFG beginnt ab September 2025 eine neue Ära der Transparenz: Öffentliche Stellen müssen bestimmte Informationen proaktiv veröffentlichen. Der ANKÖ bietet dafür die passende Lösung.
Rückfragen & Kontakt
Mag. (FH) Peter Schurr, MA
Marketing & Kommunikation
ANKÖ Service Ges.m.b.H.
Anschützgasse 1
1150 Wien
t +43 1 333 66 66 53
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