• 29.08.2025, 09:22:32
  • /
  • OTS0016

Informationsfreiheit: Neue Inhalte aus dem Parlament

Erweiterte Statistiken zu Nationalrat und Bundesrat und mehr werden ab 1. September veröffentlicht

Wien (PK) - 

Ab 1. September gilt die Informationsfreiheit und damit auch die Pflicht für öffentliche Stellen, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen. Auch aus dem Parlament werden künftig zusätzliche Inhalte öffentlich abrufbar sein.

Informationen zum Gesetzgebungsprozess

Das Parlament macht bereits jetzt die Arbeit von Nationalrat und Bundesrat sowie die sonstigen Ereignisse im Hohen Haus umfassend transparent. Im Sinne der Informationsfreiheit werden nun weitere Inhalte verfügbar sein. Interessierte Bürger:innen finden unter anderem erweiterte Statistikreports, etwa zu den Wortmeldungen der Parlamentarier:innen im Plenum, zu schriftlichen Anfragen an die Bundesregierung und zu Begutachtungsverfahren. Es wird Übersichten zu den Gesetzesbeschlüssen im Nationalrat und zum Abstimmungsverhalten der Klubs sowie detaillierte Beschluss- und Sitzungsstatistiken geben. Für den Bundesrat veröffentlicht das Parlament etwa die Liste der zukünftigen Bundesratspräsident:innen, also der Erstgereihten der jeweiligen Länder. Außerdem wird es Listen über die Einsprüche und Zustimmungen des Bundesrats geben.

Bei Untersuchungsausschüssen wird künftig am Ende eines Ausschusses eine Gesamtaufstellung von Vergütung bzw. Kostenersatz für Verfahrensrichter:in, Verfahrensanwält:in und deren Stellvertretungen bzw. für Ermittlungsbeauftragte und Sachverständige veröffentlicht. Im Rahmen der jährlichen Budgetberatungen werden die kurzen Budgetanfragen der Abgeordneten sowie die Beantwortung durch die Regierungsmitglieder veröffentlicht.

Inhalte der Parlamentsverwaltung

Auch aus dem Bereich der Parlamentsverwaltung werden künftig noch mehr Informationen zur Verfügung stehen. So werden etwa Verträge und Rechtsgutachten veröffentlicht, sofern sie die Kriterien des Informationsfreiheitsgesetzes erfüllen. Weiterhin veröffentlicht wird die vom Parlament in Auftrag gegebene Antisemitismusstudie, die alle zwei Jahre durchgeführt wird. Ausschreibungsunterlagen in formalisierten Vergabeverfahren werden wie bisher zur Verfügung gestellt. Außerdem wird man Begleitmaterialien zu Veranstaltungen und Konferenzen, Programmhefte und Publikationen sowie Präsentationen und Vorträge bei Themen von allgemeinem Interesse online abrufen können.

Veröffentlichung über Parlamentswebsite und Register

Der Bereich der Parlamentsverwaltung ist im Informationsfreiheitsgesetz geregelt. Für die Gesetzgebung gelten die an die Informationsfreiheit angepassten Geschäftsordnungen von Nationalrat und Bundesrat sowie das Informationsordnungsgesetz.

Sämtliche Informationen werden gebündelt auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Dafür wird im Bereich "Services " die Seite "Informationsfreiheit" eingerichtet. Weil die proaktive Veröffentlichungspflicht für Informationen gilt, die ab 1. September entstehen, wird diese Seite nach und nach mit Inhalten befüllt. Über eine Schnittstelle werden die Metadatensätze spätestens ab 1. Dezember 2025 außerdem im Informationsregister auf data.gv.at abgebildet. Eine Verpflichtung dazu besteht laut Informationsfreiheitsgesetz für jene Inhalte, die der Parlamentsverwaltung zuzurechnen sind. Wie bisher werden aber auch Informationen rund um die Gesetzgebung weiterhin im Register einzusehen sein. (Schluss) kar

HINWEIS: Informationen über das Informationsfreiheitsgesetz und seine Entstehungsgeschichte finden Sie in der Parlamentskorrespondenz Nr. 750/2025.


Rückfragen & Kontakt

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel