- 29.08.2025, 08:45:32
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Schulstart: Behindertenanwältin kritisiert mangelnde Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen
Schule und Nachmittagsbetreuung führen oft zu Belastung für Familien statt Chancengleichheit für Kinder mit Behinderungen
Zum diesjährigen Schulbeginn weist die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf die nach wie vor gravierenden Lücken im Bereich der schulischen und außerschulischen Betreuung hin.
„Für viele Familien mit Kindern mit Behinderungen bedeutet der Schulstart nicht nur Freude, sondern auch große Belastungen. Während die Regelschulen zunehmend ganztägige Betreuung anbieten, bleibt das Angebot für Kinder mit Behinderungen unzureichend – und das trotz des Rechts auf Gleichbehandlung und Inklusion“, betont Steger.
Fehlende Assistenz und Barrieren im Alltag
Besonders problematisch ist, dass Nachmittagsbetreuungen oder Ferienangebote häufig nicht barrierefrei zugänglich sind oder schlicht nicht über die notwendige personelle Ausstattung verfügen, um Kinder mit Behinderungen zu begleiten. Eltern würden dadurch gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit einzuschränken oder ganz aufzugeben. Da Care-Arbeit von Kindern und Angehörigen nach wie vor häufig Frauen und Mütter trifft, sind die faktischen Auswirkungen auf Gender-Pay-Gap und Geschlechtergerechtigkeit dabei nicht zu unterschätzen.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Verantwortung auf die Familien abgeschoben wird. Inklusion darf nicht am Schultor enden. In der Schule und in der Nachmittagsbetreuung müssen Kinder mit Behinderungen dieselben Chancen haben wie alle anderen“, so Steger.
Forderung nach klaren politischen Maßnahmen
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert die Politik und die zuständigen Behörden auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
Ausbau barrierefreier Nachmittags- und Ferienbetreuung,
gesicherte Finanzierung von Assistenz- und Stützkräften im schulischen und außerschulischen Bereich,
bundesweit einheitliche Standards zur Qualitätssicherung,
enge Zusammenarbeit mit den Familien und Partizipation bei der Gestaltung inklusiver Angebote.
„Gleiche Rechte müssen auch gleiche Chancen in der Betreuung bedeuten. Nur so können wir eine echte Teilhabe aller Kinder gewährleisten“, fordert Steger.
Rückfragen & Kontakt
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 06648482345
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at
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