• 28.08.2025, 13:59:32
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750 österreichische Betriebe schließen sich Sammelklage gegen Booking.com an

WKÖ-Imlauer: Auch in Österreich besteht ein breites Interesse an rechtlicher Klärung — Anmeldeschluss: 29. August 2025

Wien (OTS) - 

Im Rahmen der europäischen Sammelklage gegen Booking.com, die vom europäischen Dachverband des Gastgewerbes (HOTREC) und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden unterstützt wird und sich gegen die jahrelange Verwendung wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln richtet, haben sich bislang rund 750 Betriebe aus Österreich registriert.

Europaweit sind es mehr als 15.000 Hotels und Beherbergungsbetriebe, die ihre Teilnahme an der Klage bekanntgegeben haben. Die meisten Teilnehmenden kamen aus Italien, Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Im Verhältnis zur Größe des jeweiligen Hotelsektors fand die Initiative besonders großen Zuspruch in Island, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg und Irland.

Ziel der Klage ist es, die finanziellen Einbußen geltend zu machen, die durch die Verwendung von Paritätsklauseln entstanden sind. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Klauseln am 19. September 2024 (Rechtssache C-264/23) als unvereinbar mit dem EU-Wettbewerbsrecht beurteilt.

„In Österreich haben wir uns bereits vor zehn Jahren – erfolgreich – für ein gesetzliches Verbot dieser sogenannten Bestpreisklauseln eingesetzt. Dennoch könnten österreichische Hoteliers durch die Anwendung solcher wettbewerbswidriger Paritätsklauseln in den vergangenen 20 Jahren erhebliche finanzielle Schäden erlitten haben. Dass sich bereits rund 750 Betriebe registriert haben, zeigt deutlich, wie groß das Interesse an einer rechtlichen Klärung ist“, erklärt Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich.

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2024 schafft eine Grundlage, die auch für einzelne Betriebe von Bedeutung sein kann. Die Sammelklage gegen Booking.com bietet unseren Betrieben nun eine klare, strukturierte und kostenlose Möglichkeit mögliche Ansprüche geltend zu machen“, so Imlauer.

Der Anmeldeschluss für interessierte Betriebe unter https://www.mybookingclaim.com/de/ ist morgen, Freitag, 29. August 2025. Danach werden die Daten der teilnehmenden Hotels konsolidiert und geprüft. Die Klageschrift soll noch vor Jahresende beim Bezirksgericht Amsterdam, dem Sitz von Booking.com, eingebracht werden. (PWK332/EL)

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