- 28.08.2025, 10:53:03
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Fünf Tipps rund ums Testament
Die gesetzliche Erbfolge ist nicht immer die erwünschte

Trotz einer gelegentlichen Modernisierung kann das Erbrecht unmöglich alle heutigen Lebensverhältnisse abdecken. Diese können sich nicht nur im Laufe der Zeit ändern, auch die Familienverhältnisse (Lebensgemeinschaft ohne Eheschließung oder „Patchworkfamilie“) sind heute oft deutlich individueller als der Gesetzgeber vorausdenken kann. Ein Testament kann hingegen Ihre Lebenssituation widerspiegeln und Ihren Wünschen, also auch Ihrer „gefühlten Verwandtschaft“ entsprechen.
Wann ist der beste Zeitpunkt, ein Testament zu verfassen?
Das kommt darauf an: Solange die gesetzliche Erbfolge für Ihre Situation passend wirkt, ist das Verfassen eines Testaments wohl nicht dringend oder vielleicht überhaupt nie nötig. Trotzdem lohnt es sich, bei wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt von Kindern, Immobilienkauf, aber auch Scheidungen und Todesfällen, zu überlegen, ob nicht ein Testament ratsam wäre.
In jedem Fall gilt: Warten Sie mit dem Verfassen Ihres Testaments nicht bis zuletzt! Nehmen Sie sich genügend Zeit, um in Ruhe zu überlegen und Ihre Wünsche womöglich auch mit der Familie zu besprechen.
Testament handschriftlich oder doch lieber zum Notar?
Das handschriftlich geschriebene Testament ist die einfachste Form, seinen letzten Willen zu Papier zu bringen. Alles was Sie brauchen, sind Zettel und Stift und genügend Zeit, Ihre Wünsche zu formulieren. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in unserer kostenlosen Broschüre.
Bei Unklarheiten oder in komplizierteren Fällen kann eine – übrigens kostenlose – Erstberatung im Notariat Ihres Vertrauens ratsam sein. Sollten Sie sich dann für ein notarielles Testament entscheiden, sind die Kosten in der Regel gut investiertes Geld. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Notariat Ihr Testament sicher verwahren und registrieren kann. Leider gab es auch schon Fälle, in den Testamente verschwanden oder absichtlich vernichtet wurden.
Denken Sie an Pflichtteile und Ersatzerben
Pflichtteile müssen berücksichtigt werden: In Österreich dürfen Kinder (und deren Nachkommen) und Ehepartner:innen nicht einfach im Testament übergangen werden – mit ganz wenigen Ausnahmen, die Sie ebenfalls in unserer Broschüre finden.
Aber auch für den Fall, dass niemand das Erbe annehmen kann oder will, sollte man vorsorgen, indem man sogenannte „Ersatzerben“ einsetzt. Die kommen erst dann zum Zug, wenn die ursprünglichen Erben ablehnen oder nicht auffindbar sind.
Regeln Sie Ihre Bestattung separat
Bedenken Sie: Wenn das Testament vom Notar geöffnet und verlesen wird, hat Ihre Bestattung vermutlich bereits stattgefunden. Wünsche für die Bestattung werden am besten mit Vertrauenspersonen oder, im Falle einer Testamentsspende, auch uns bei UNICEF vorab besprochen. Eine weitere Möglichkeit ist, das eigene Begräbnis beim Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl im Voraus zu planen und zu bezahlen.
Kein „Tipp", aber unsere Bitte:
Denken Sie beim Verfassen Ihres Testaments an ein Vermächtnis für Kinder in Not. Jeder Betrag, jedes Prozent Ihres Nachlasses kann Wunderbares bewerkstelligen!
Informieren Sie sich über Testamentsspenden!
Ihre kostenlose Info-Broschüre zu Testament, Erbrecht und Spenden erhalten Sie bei unicef.at
Rückfragen & Kontakt
UNICEF Österreich
Michael Blauensteiner
Telefon: +43 660 38 48 821
E-Mail: blauensteiner@unicef.at
Website: https://unicef.at
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