• 26.08.2025, 13:20:33
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Rundfunkbranche: Große inhaltliche Bedenken zum Vorschlag einer „Investment Obligation“

Vorgelegter Vorschlag bringt große Risiken und Nachteile für österreichische Mediendiensteanbieter mit sich – es braucht alternative Lösungsansätze

Wien (OTS) - 

Eine Investitionsverpflichtung („Investment Obligation“) und Filmabgabe könnte für österreichische Mediendiensteanbieter erhebliche Nachteile mit sich bringen. Darauf weisen der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der Wirtschaftskammer Österreich und der Verband Österreichischer Privatsender hin. Die Branche betont die Notwendigkeit einer Lösung, die ohne Kollateralschäden für österreichische Anbieter auskommt.

Hintergrund sind die Pläne des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Andreas Babler, für die Einführung einer „Investment Obligation“ und einer Filmbeitragspflicht in Österreich: Streaminganbieter sollen in Zukunft einen Teil ihrer Umsätze in Österreich in österreichische Filmproduktionen investieren müssen und einen weiteren Teil ihrer Umsätze als Abgabe zur Filmförderung leisten.

Das Ziel dieser Maßnahmen – internationale Streamingplattformen, die in Österreich bisher keinen Beitrag zur Wertschöpfung leisten, stärker in die Verantwortung zu nehmen und zu finanziellen Leistungen in Österreich zu verpflichten – ist nachvollziehbar. Die Umsetzung des aktuellen Vorschlags wirft jedoch aus Sicht der Branche erhebliche inhaltliche Bedenken auf und könnte deutlich negative Folgen für den österreichischen Medienstandort haben.

Denn die vorgeschlagenen Maßnahmen würden gleichzeitig auch eine signifikante finanzielle Belastung der österreichischen TV-Sender und Abrufdienste bedeuten, da wirksame und rechtssichere Ausnahmeregeln für österreichische Medienanbieter vor dem Hintergrund des einschlägigen EU-Rechts nicht umsetzbar sind.

Steigender Wettbewerbs- und Verdrängungsdruck durch die internationalen Streamingdienste auf die österreichischen Rundfunk- und Streaming-Anbieter wäre die Folge. Gleichzeitig würde die Wertschöpfung der österreichischen Rundfunkbranche sinken.

Zudem würde das Erreichen der medienpolitischen Ziele der Bundesregierung – die Absicherung von Vielfalt und Qualität des Medienangebots aus Österreich – dadurch konterkariert werden.

Darüber hinaus wäre eine selektive Förderung desösterreichischen Films über eine Investitionsverpflichtung auf Basis der zitierten AVMD-Richtlinie und generell aus europarechtlichen Gründen nicht umsetzbar, da sie eine Diskriminierung der Produzenten anderer EU-Mitgliedstaaten bedeuten würde.

Der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen in der WKO und der Verband Österreichischer Privatsender sprechen sich daher mit Nachdruck dafür aus, andere Lösungen als die geplante Investitions- und Beitragspflicht zu finden, die keine Kollateralschäden für Rundfunk- und Abrufdienste aus Österreich mit sich brächten.

Eine mögliche Lösung wäre etwa ein „Tax Credit-System“, also steuerliche Anreize für Produktionen in Österreich. Ein solches Modell könnte die Filmproduktion effektiv stärken, ohne dabei die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Medienanbieter zu gefährden. Die Branche betont daher die Notwendigkeit eines konstruktiven Dialogs, um ein Modell zu finden, das die filmwirtschaftlichen Ziele unterstützt, zugleich aber faire Rahmenbedingungen für österreichische Rundfunk- und Streaminganbieter sicherstellt. (PWK326/ES)

Rückfragen:

  • Helga Tieben, Geschäftsführerin Fachverband Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, telekom-rundfunk@wko.at

  • Corinna Drumm, Geschäftsführung Verband Österreichischer Privatsender, office@voep.at

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