• 26.08.2025, 12:57:33
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ÖIF kontert Hacker: Jede/r Anspruchsberechtigte erhält vom ÖIF innerhalb kurzer Zeit einen passenden Deutschkursplatz

Unbegrenzte Wiederholungsmöglichkeiten für Kursabbrecher/innen, wie von Stadtrat Hacker gefordert, sind weder vertretbar noch zielführend

Wien (OTS) - 

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) weist die jüngsten Behauptungen von Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker entschieden zurück: Jede anspruchsberechtigte Person bekommt innerhalb kurzer Zeit vom ÖIF einen passenden Deutschkursplatz angeboten. Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderungen hat Stadtrat Hacker dem ÖIF bis heute keinen einzigen konkreten Fall genannt, in dem eine anspruchsberechtigte Person vom ÖIF keinen Deutschkurs erhalten hätte. Unbegrenzte Wiederholungsmöglichkeiten für Kursabbrecher/innen, wie von Stadtrat Hacker gefordert, sind aus der Sicht des ÖIF weder vertretbar noch zielführend.

Aktuell rund 13.000 Personen in ÖIF-Deutschkursen, davon 60 Prozent in Wien

Der ÖIF stellt gemäß Integrationsgesetz österreichweit Deutschkurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie ukrainische Vertriebene zur Verfügung – von der Alphabetisierung bis hin zum Sprachniveau C1. Im vergangenen Jahr hat der ÖIF mit 67.500 Kursplätzen so viele Deutschkurse wie noch nie zuvor gefördert – davon mehr als die Hälfte (61%, rd. 41.000 Plätze) in Wien und 39% in den anderen Bundesländern. Aktuell sind rund 13.000 Personen österreichweit in ÖIF-Deutschkursen, davon etwa 8.000 (rd. 60%) in Wien. Es finden täglich Kursstarts statt, in Wien sind für die kommenden vier Wochen noch rund 1.000 Kursplätze verfügbar. Zum konkreten Bedarf in den Regionen ist der ÖIF im Kontakt mit den zuständigen Stellen in allen Bundesländern, um ausreichend Kursplätze bereitstellen und dabei eine hohe Auslastung sicherstellen zu können.

ÖIF stellt sparsamen, effizienten und zweckmäßigen Einsatz der Deutschkurs-Mittel sicher

Deutschkurse für Flüchtlinge werden aus öffentlichen Steuermitteln finanziert und entsprechend Verordnung des Finanzministeriums nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs ist mit Deutschkursplätzen jedenfalls effizient umzugehen. Jeder Flüchtling, der beim ÖIF einen Deutschkurs in Anspruch nimmt, wird im Vorhinein mehrfach – bei Bedarf auch in der eigenen Herkunftssprache – über die Bedeutung des Deutschlernens für die Integration in Österreich aufgeklärt und darüber, dass der Kurs konsequent besucht und abgeschlossen werden muss. Der ÖIF informiert Flüchtlinge und Vertriebene darüber, dass ihr Deutschkursplatz aus Steuermitteln finanziert ist und dass bei Arbeitsaufnahme oder Erkrankung unbedingt einen Nachweis vorzulegen ist, um den Kurs im Bedarfsfall wiederholen zu können. Bricht ein/e Teilnehmer/in einen Deutschkurs ab, wird er/sie aufgefordert, einen Nachweis über einen Entschuldigungsgrund vorzulegen und erneut sowohl über mögliche Konsequenzen als auch über alternative Wege zum Deutschlernen informiert. Legt die Person keine entsprechende Bestätigung vor, so stellt der ÖIF für diese Person auf dem betreffenden Sprachniveau keinen weiteren Deutschkursplatz zur Verfügung.

Unentschuldigte Kursabbrüche verwirken Anspruch auf Wiederholungen

Anspruchsberechtigte Personen erhalten bei Bedarf jedenfalls einen Kursplatz auf jeder Sprachniveaustufe (Alphabetisierung, A1, A2, B1, B2 und C1). Eine Wiederholung ist bei Bedarf einmal pro Sprachniveau möglich, wenn der Vorkurs konsequent besucht wurde oder nachweisbar triftige Gründe für den Abbruch vorliegen. Entschuldigungsgründe sind etwa Krankheit oder eine Arbeitsaufnahme, sofern eine entsprechende Bestätigung vorgelegt wird. Wer einen Kurs unentschuldigt abbricht, kann erst auf dem nächsthöheren Niveau wieder gefördert werden. Auch das Arbeitsmarktservice (AMS) ist erst vor Kurzem in wesentlichen Punkten mit den Regelungen des ÖIF gleichgezogen und hat Wiederholungsbeschränkungen eingeführt.

Das von Stadtrat Hacker wiederholt bemühte Beispiel von Frauen, die „zwei Wochen vor ihrer Geburt den Deutschkurs nicht mehr weitermachen und nachher wegen des Abbruchs keinen weiteren Kurs bekommen“, ist falsch und trotz wiederholter Aufforderung nicht belegt. Ist bereits vor Kursbeginn absehbar, dass eine Frau aufgrund einer bevorstehenden Geburt den Kurs nicht abschließen kann, erfolgt der Deutschkursstart erst nach dem Mutterschutz. Treten unerwartete Komplikationen auf, gilt ein Kursabbruch mit entsprechender Bestätigung als entschuldigt und eine Wiederholung ist jedenfalls möglich. Für besonders vulnerable Gruppen, etwa nicht arbeitsfähige Personen, ist trotz Kursabbruch nach einer Intensivberatung beim ÖIF eine Wiederholung möglich.

Rund 6.600 unentschuldigte Kursabbrüche von Flüchtlingen in Wien / ÖIF übermittelt Stadt Wien tagesaktuell alle Informationen zu Kursabbrüchen

Rund 20 Prozent der Kursplätze im Jahr 2024 wurden von Kursteilnehmer/innen unentschuldigt abgebrochen bzw. die Mindestanwesenheit nicht erfüllt. Wenn eine Person einen Kurs abbricht, so vergibt der ÖIF den Kursplatz nach Möglichkeit erneut, um bestehende Kapazitäten möglichst effizient zu nutzen. Zudem stellt der ÖIF tagesaktuell automatisiert den zuständigen leistungsauszahlenden Stellen die entsprechenden Informationen zur Verfügung. Es liegt im Verantwortungsbereich der Stadt Wien, Integrationspflichten konsequent zu überprüfen und bei Nichterfüllung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Den 6.599 unentschuldigten Abbrüchen von ÖIF-Kursen von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten im Jahr 2024 in Wien stehen laut Stadtrat Hacker 3.567 entsprechende Kürzungen der Mindestsicherung durch die Stadt Wien gegenüber.

Mehrfache Wiederholungen führen nicht zu besseren Deutschkenntnissen

Die Statistik zeigt klar: Bei Wiederholungen auf demselben Sprachniveau nimmt der Prüfungserfolg nachweislich ab. Mehr Kursbesuche bedeuten somit mehr Kosten, aber für die Teilnehmer/innen nicht entsprechend mehr Prüfungserfolg. Fünf Wiederholungen oder mehr, wie von Stadtrat Hacker gefordert, sind damit weder für die Betroffenen zweckmäßig noch im Sinne eines sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes von öffentlichen Mitteln vertretbar.

25.000 Personen lernen täglich mit dem ÖIF Deutsch

Neben den im Integrationsgesetz festgelegten Deutschkursen stellt der ÖIF allen Zuwander/innen – unabhängig vom Aufenthaltstitel – über das frei zugängliche ÖIF-Sprachportal, die größte kostenlose Online-Deutschlernplattform im deutschsprachigen Raum, ein umfassendes Angebot an Online-Deutschkursen und Lernmaterialien zur Verfügung. So stehen auf Sprachportal.at über 5.000 interaktive Übungen, mehr als 500 audiovisuelle Features sowie über 70 Live-Online-Kurse pro Woche bereit. So können Sprachkenntnisse ortsunabhängig, rund um die Uhr und flexibel erworben und vertieft werden. Täglich nutzen rund 25.000 Personen die Angebote des ÖIF zum Deutschlernen.

Rückfragen & Kontakt

Österreichischer Integrationsfonds
Telefon: +43 504682
E-Mail: presse@integrationsfonds.at
Website: https://www.integrationsfonds.at

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