• 25.08.2025, 11:33:32
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  • OTS0059

Volksanwalt Achitz: Fixierungen dürfen nur allerletztes Mittel sein

Spitalsbetreiber müssen dafür sorgen, dass ausreichend gut ausgebildetes Personal vorhanden ist, sodass fixierte Patient*innen permanent überwacht werden können

Wien (OTS) - 

Die Volksanwaltschaft ist für die präventive Menschenrechtskontrolle an Orten potentieller Freiheitsbeschränkung zuständig, unter anderem auch in psychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern. Ohne auf den tragischen Fall des in einer Tiroler Psychiatrie während einer Fixierung verstorbenen Mannes eingehen zu können, erinnert Volksanwalt Bernhard Achitz die Betreiber von Krankenanstalten, dass für freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fixierungen mit Gurten und/oder Medikamenten strenge Regeln gelten.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind ausschließlich dann zulässig, wenn sie der Abwehr einer gravierenden Gefahr, also der Abwehr einer ernstlichen und erheblichen Gefährdung des eigenen oder fremden Lebens oder der eigenen Gesundheit bzw. der ärztlichen Behandlung und Betreuung dienen. Achitz: „Auf keinen Fall dürfen sie wegen Personalmangels erfolgen. Im Gegenteil: Die Spitalsbetreiber müssen dafür sorgen, dass ausreichend Personal für die ständige Überwachung der fixierten Patient*innen vorhanden ist, und dass dieses dafür ausgebildet ist, etwa mit Deeskalationsschulungen.“

Aus menschenrechtlicher Sicht zählen Fixierungen zu den stärksten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Sie fallen unter das Verbot der Folter oder der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, wenn sie unrechtmäßig durchgeführt werden, oder wenn sie zu Schmerzen oder körperlichen Verletzungen führen. Die Dauer von Fixierungen ist auf das Notwendigste zu reduzieren.

Jede Fixierung muss von einer Ärztin bzw. einem Arzt genehmigt sein oder dieser bzw. diesem zumindest unverzüglich zur Genehmigung vorgelegt werden. Wenn eine Akutsituation, die zur Fixierung führt, nicht mehr besteht, ist diese Fixierung unverzüglich zu beenden. Werden Gliedmaße mit Gurten oder Riemen festgeschnallt, muss ständig eine geschulte Mitarbeiterin bzw. ein geschulter Mitarbeiter anwesend sein, um unmittelbar therapeutische Hilfe leisten zu können. Elektronische Überwachungsmaßnahmen reichen nicht aus.

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft, die unangekündigte Kontrollen in den Psychiatrien durchführen, stellen auch immer wieder fest, dass die Durchführung von Fixierungen aufgrund der bestehenden räumlichen Situation in vielen Einrichtungen nicht den maßgeblichen menschenrechtlichen Standards entsprechen.

Rückfragen & Kontakt

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
https://www.volksanwaltschaft.at

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