• 22.08.2025, 12:38:03
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Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen zum Europäischen Gedenktag für die Opfer von Nationalsozialismus

Im Gedenken an Menschen mit Behinderungen, die systematisch ausgeschlossen, verfolgt und getötet wurden

Wien (OTS) - 

Zum Europäischen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 23. August erinnert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, an das Leid unzähliger Menschen, die im totalitären Regime des 20. Jahrhunderts in Europa verfolgt und getötet wurden. Menschen mit Behinderungen zählten zu den ersten Opfern.

„Menschen mit Behinderungen waren unter dem nationalsozialistischen Regime nicht nur systematischer Diskriminierung ausgesetzt, sie wurden auch gezielt entrechtet, zunächst Anfang der 1930er Jahren zwangssterilisiert und schließlich ab 1940 systematisch ermordet“, so Steger. „Das menschenverachtende NS-‚Euthanasie‘-Programm hatte das Ziel, als ‚lebensunwert‘ deklarierte Menschen systematisch zu vernichten.“

Schloss Hartheim: Ein Ort des Schreckens und der Mahnung

Ein zentraler Tatort dieser Verbrechen war Schloss Hartheim in Oberösterreich. Zwischen 1940 und 1944 wurden dort mehr als 30.000 Menschen mit körperlichen und psychosozialen Beeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen oder Lernschwierigkeiten ermordet. Sie wurden vergast, durch Medikamente getötet oder dem Tod durch systematische Vernachlässigung ausgeliefert. Die Menschen kamen aus psychiatrischen Anstalten, Pflegeeinrichtungen oder so genannten Fürsorgeheimen.

Heute ist Schloss Hartheim eine Gedenkstätte und Bildungsstätte, die eindrucksvoll daran erinnert, wozu ein Staat fähig ist, der Menschen nach ihrem „Nutzen“ als Arbeitskraft beurteilt und ihre Würde in Frage stellt.

„Schloss Hartheim ist ein Ort des Schmerzes, aber auch des Erinnerns und Lernens“, so Steger. „Das Gedenken an die Opfer verpflichtet uns, Menschenrechte heute aktiv zu schützen und Antidiskriminierung in allen Lebensbereichen zu leben.“

Appell für eine inklusive Erinnerungskultur

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert, Gedenkorte wie Schloss Hartheim stärker in das kollektive historische Bewusstsein einzubinden. Es brauche eine Erinnerungskultur, die alle Opfergruppen sichtbar macht, auch jene, deren Geschichten lange übergangen wurden. Gerade in Zeiten, in denen Orte der Erinnerung zunehmend unter Druck geraten und ihre Rolle hinterfragt wird, ist eine verstärkte Aufarbeitung der österreichischen und internationalen Geschichte durch sichere Erinnerungsstätten von zentraler Bedeutung.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass das Leid von Menschen mit Behinderungen in der Geschichte marginalisiert bleibt. Gedenken muss inklusiv, zugänglich und sichtbar sein, sowohl in Schulen und in Museen als auch im öffentlichen Diskurs. Das ist auch eine wesentliche Aufgabe der Politik“, so Steger.

Verantwortung für Gegenwart und Zukunft

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese menschen- und völkerrechtliche Verpflichtung darf nie relativiert werden. Nicht gestern, nicht heute, nicht morgen“, so Steger.

Der Europäische Gedenktag ist nicht nur ein Anlass zur Erinnerung, sondern auch ein klarer Auftrag für die Zukunft: für eine inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft, in der jeder Mensch mit und ohne Behinderungen gleich an Rechten, Chancen und seiner unteilbaren Würde ist.

Rückfragen & Kontakt

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 06648482345
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at

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