• 22.08.2025, 11:55:02
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WKÖ-Fachverband Fahrschulen: Ungeschulte 12 bis 15-jährige E-Scooter-Lenker sollen „nicht führerscheinlos“ auf Straßen fahren dürfen

Gefährliche Schulungslücke Jugendlicher auf E-Flitzern schließen – Kurz-Schulung ohne Prüfung fördert richtiges Verkehrsverhalten und erhöht Sicherheitsbewusstsein

Wien (OTS) - 

Radfahren ohne Elternbegleitung auf Straßen ist ab 12 Jahren erlaubt und es darf ohne jegliche Schulung auf Straßen gefahren werden. Auch mit den anspruchsvollen schnellen E-Scootern, E-Bikes und Pedelecs dürfen die Jugendlichen hierzulande unsere Straßen befahren - neben Autos, Lastkraftwagen und Bussen. „Eine zumindest dreijährige führerscheinlose Lücke ohne jegliche Verkehrseinschulung für die gefährdete Gruppe der E-Scooter-Lenker sollte durch eine Ausbildung geschlossen werden, zumindest bis jedenfalls ein AM Mopedschein mit 15 Jahren, ein A1 Bike-Schein ab 16 Jahren oder ein L17 Autoführerschein vorliegt“, schlägt Dr. Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in der Wirtschaftskammer eine Kurz-Schulung ohne Prüfung vor.

Eine Einsteiger-Schulung fördert vorbeugend das richtige Verkehrsverhalten und erhöht das Sicherheitsbewusstsein, bevor man auf einspurige E-Fahrzeuge steigt, auf denen man sich ohne Muskelkraft bis 25 km/h schnell vorwärtsbewegen kann. Stehend auf einem reinem E-Antrieb-Fahrzeug ist ein Reagieren mit Muskelkraft bzw. Treten nicht möglich.

„Das Thema Ausbildung für den ungeschulten Verkehrsteilnehmer bleibt bei den neuen Vorschlägen zu Straßenverkehrsordnung bisher zur Gänze ausgeklammert. Die Anregungen erfassen bisher nur neue Auflagen für die Lenker mit der Helmpflicht und neuen Ausstattungen für die E-Scooter mit Glocke und Blinker“, fordert Steininger eine gesamthafte Betrachtung.

Vorstellbar sind vier Doppellektionen, d.h. 8 Lektionen, die zum Lenken von E-Scootern schneller als 10 km/h berechtigen. Die Ausbildung soll eine Kombination von Theorie zum erstmaligen Kennenlernen der Verkehrs- und Kreuzungsregeln sowie praktischen Fahrübungen zum Üben umfassen. Konkret geht es um den geübten Umgang mit den wegen des Batterieantriebes schwereren Fahrzeugen mit kleineren Reifen und kürzeren Achsabständen, starken Beschleunigungen und höherem Tempo. Damit würde die Schulungslücke für den Geschwindigkeitsbereich von 10 bis 25 km/h beim elektro-motorisierten bzw. motorunterstützten Fahren mit Mikro E-Fahrzeugen im Straßenverkehr geschlossen werden.

Jugendliche ab dem 9. bzw. 10. Lebensjahr mit freiwilliger Radfahrprüfung sollten diese Schulung ebenfalls absolvieren dürfen. Auch Jugendliche, die bis zum 24. Lebensjahr ohne jeglichen Führerschein sind, sollen sich ebenfalls bis dahin schulen müssen, verweist Dr. Stefan Ebner, Geschäftsführer des Fachverbandes der Fahrschulen auf ein 15 Punkte Forderungsprogramm des Fachverbandes: https://www.wko.at/oe/transport-verkehr/fahrschulen-allgemeiner-verkehr/e-scooter-forderungspapier-fahrschulen-1.pdf (PWK319)

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