- 18.08.2025, 15:22:32
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- OTS0098
Der TKG protestiert gegen die Entscheidung des Wiener Landesgerichts, die Scharia de facto als Gesetz anzuerkennen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass das „Scharia-Recht“, egal in welcher Form, sowie die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme in Europa verboten sind.
Als überzeugte Muslime mit säkularer Einstellung, als wehrhafte Demokraten und als Menschen, die einen freiheitlichen, vielfältigen und säkularen demokratischen Grundordnung lieben, respektieren wir alle Religionen, inklusive des Islam.
Einspruch: LG (47 R65/25v)
Aus der österreichischen Presse haben wir erfahren, dass das islamische Recht laut Landesgericht Wien wie folgt gültig vereinbart werden kann: „Ob oder welche islamischen Rechtsregeln hier angewandt wurden, habe man nicht nachzuprüfen“, so das LG (47 R65/25v). Das Ergebnis des Schiedsgerichts widerspreche nicht den österreichischen Grundwertungen – und darauf komme es an. Islamische Rechtsvorschriften könnten demnach für vermögensrechtliche Ansprüche „in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden“, betonte das Landesgericht Wien.
Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme in Europa ist verboten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2003 bestätigt, dass das „Scharia-Recht“ und die daraus resultierende Diskriminierung sowie die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme in Europa verboten sind. Durch die Zulassung des islamischen Rechts durch das Landesgericht Wien werden insgesamt 96 Artikel der konsolidierten Fassung des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, gültig ab dem 30.03.2010 (Amtsblatt der Europäischen Union C 83/47), 15 Artikel des „Vertrags über die Europäische Union“ (C 83/13) sowie 16 Artikel der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (C 83/02) verletzt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 13.02.2003 etabliert und anerkannt, dass das Scharia-Recht und die daraus resultierende Diskriminierung sowie die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme in Europa, wie es das Landesgericht Wien jetzt zu umgehen versucht, verboten sind. „Die Einführung verschiedener Rechtssysteme kann nicht als vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betrachtet werden. Überdies würde es dem Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK widersprechen. Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben sind. Die Freiheit der Religionsausübung ist in erster Linie eine Angelegenheit des Gewissens jedes Einzelnen. Die Sphäre des individuellen Gewissens ist grundlegend verschieden von der des Privatrechts, welche die Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes betrifft.“(Quelle: EGMR-Entscheidung vom 13.02.2003, Bsw 41340/98, Bsw 41342/98, Bsw 41343/98, Bsw 41344/98).
Um dem EU-Staatsgrundsatz der Trennung von Kirche und Staat keine Umgehungsmöglichkeit zu schaffen, fordern wir im Namen der TKG (Türkische Kulturgemeinde in Österreich) in diversen Normen-Entstehungsprozessen – national wie international – eine Unterbindung der Thematisierung in allen Bereichen!
Aus österreichischer Sicht kann diese Entscheidung des Landesgerichts Wien keinesfalls gutgeheißen werden, da sie einen starken Eingriff in die heute säkulare Wirtschaft, morgen dann in die Erzeugungs-, Bedienungs-, Verkaufs- und Servicevorschriften darstellt.
Warum nimmt man bei einer so hohen Summe von 320.000
Euro keinen Anwalt bzw. Notar hinzu?
Wir von der TKG wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass wir als Menschheit friedlich zusammenleben müssen. Denn das Wort „Islam“ hat im Koran die Wurzeln „selam“ und „silm“ und diese bedeuten „Friede“, „Glück“, „Wohlbefinden“, „Aufklärung“ und „Vertrauen“. Infolgedessen sind unserer Meinung nach alle Muslime in Österreich und weltweit verpflichtet, durch ihre Taten und Handlungen das Wort „Selam“ auch zu leben – für sich und gegenüber ihren Mitmenschen: Friede, Glück, Wohlbefinden, Vertrauen und Aufklärung! Das tun wir, die aus der Türkei stammenden Österreicherinnen und Österreicher, jetzt und klären die Sache friedlich auf! Als Muslime in der EU bzw. in unserem neuen Heimatland Österreich müssen wir die Verfassung und Gesetze nicht nur respektieren, sondern bei einer solchen Vereinbarung in Höhe von 320.000 Euro lieber einen Anwalt und Notar hinzuziehen.
Der Rest ist äußerst bedenklich und stellt de facto auch eine Umgehung des Finanzministeriums und der Steuerabgabe dar.
Rückfragen & Kontakt
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG-Think Tank)
Dr Melissa Günes
E-Mail: m.gunes@turkischegemeinde.at
Website: https://www.turkischegemeinde.at
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