- 18.08.2025, 09:42:32
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- OTS0031
AK Erfolg: BAWAG zahlt unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurück!
AK klagte vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) erfolgreich – Einfache Lösung mit BAWAG für Konsument:innen erreicht
Die AK hat erfolgreich gegen unzulässige Klauseln in den Kreditverträgen der BAWAG geklagt – der OGH erklärte die prozentmäßige Berechnung der Kreditbearbeitungsgebühr, aber auch die Verrechnung eines Entgelts für die Ausstellung einer Löschungsquittung für unzulässig. Die AK hat nach konstruktiven Verhandlungen mit der BAWAG nun eine gemeinsame konsument:innenfreundliche Lösung für die Kund:innen der BAWAG und easybank gefunden. Betroffene Kreditnehmer:innen können die Entgelte über ein Online-Formular bei der BAWAG zurückfordern.
Der OGH hat die Vereinbarung einer Kreditbearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent des Kreditbetrages als unzulässig beurteilt: Die prozentmäßig berechnete Gebühr bemisst sich allein an der Höhe des Kreditbetrages und bei kundenfeindlichster Auslegung ergibt sich in bestimmten Fällen eine grobe Überschreitung der bei der Bank anfallenden Bearbeitungskosten. Mit der gleichen Begründung hat der OGH auch die prozentmäßig verrechneten Entgelte der Bank für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite als unzulässig beurteilt.
Welche Kreditverträge sind betroffen?
Die zwischen AK und BAWAG ausverhandelte Lösung betrifft grundsätzlich alle Verbraucherkreditverträge (Konsumkredite, Hypothekar- und Immobilienkredite) der BAWAG und easybank, bei denen die Kreditbearbeitungsgebühr in Prozent des Kreditbetrags bemessen wurde. Die Kreditbearbeitungsgebühren, Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite können für die vergangenen 30 Jahre zurückgefordert werden. Die Rückerstattung erfolgt, egal ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückbezahlt wurde.
Wie können Konsument:innen die Gebühren jetzt zurückfordern?
Betroffene können ihre Rückzahlungsansprüche mittels Online-Formular bis zum 31. März 2026 auf der Website der BAWAG anmelden unter: www.bawag.at/bawag/privatkunden/verbandsklage. Dabei können Kund:innen wählen, ob der Betrag auf das Kreditkonto gutgeschrieben oder auf ein Girokonto überwiesen werden soll.
Wie hoch ist die Rückerstattung?
Die Höhe der Refundierung hängt davon ab, ob es sich um einen Konsum-, Hypothekar- bzw. Immobilienkredit handelt. Bei Konsumkrediten wird die Kreditbearbeitungsgebühr zur Gänze rückerstattet. Bei Hypothekar- und Immobilienkrediten erfolgt die Refundierung gestaffelt, abhängig von der Höhe der bezahlten Gebühr. Zusätzlich erhalten Kund:innen eine pauschale Zinszahlung. Ausnahmen und Sonderbestimmungen gelten für vermittelte Kreditverhältnisse.
Ausstellung einer Löschungsquittung geht auf Kosten der Bank
Der OGH hat zudem klargestellt, dass das von der Bank verrechnete Entgelt für die Ausstellung einer Löschungsquittung unzulässig ist. Die Bank hat nach der Kreditrückzahlung schon nach den gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für die Ausstellung von Löschungsquittungen zu tragen. Die OGH-Entscheidung geht über den Einzelfall hinaus: Banken dürfen künftig generell keine Kosten mehr für die Ausstellung von Löschungsquittungen verrechnen. Kreditnehmer:innen, die in der Vergangenheit Entgelte für die Ausstellung einer Löschungsurkunde an eine Bank bezahlt haben, können diese Kosten zurückfordern. Ein AK Musterbrief hilft bei der Rückforderung.
SERVICE: Details, Musterbriefe und OGH-Urteil unter www.arbeiterkammer.at/bawag.
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