- 18.08.2025, 09:27:03
- /
- OTS0028
95 Prozent der Taxi-Fahrten von Fahrgästen positiv bewertet
Seit einem Jahr verfügen alle Wiener Taxis über QR-Codes, über die online Feedback abgegeben werden kann. Die Zahlen zeigen jetzt, dass die Fahrgäste äußerst zufrieden sind.

Wien, 18.8.2025 – Wiener Taxis sind seit vorigem Sommer verpflichtet, Aufkleber mit QR-Codes im Fahrzeug anzubringen. Über sie können Fahrgäste rasch und unkompliziert Feedback zu ihrer Fahrt geben. Die Zahlen der ersten 12 Monate zeichnen ein äußerst erfreuliches Bild und bestätigen die bereits hohe Qualität der Wiener Taxis.
Seit der Einführung der QR-Codes wurden mehr als 20 Millionen Fahrten mit Wiener Taxis durchgeführt. Die Feedback-Funktion wurde in diesem Zeitraum 9.100 Mal von den Fahrgästen verwendet. Davon waren 95 Prozent der Bewertungen positiv, bei lediglich 5 Prozent gab es Beanstandungen. Nach dem Schulnotensystem wurden im Durchschnitt die Fahrt mit der Note 1,23, das Fahrzeug ebenfalls mit 1,23 und die Fahrer mit der 1,24 bewertet.
Hohe Qualität weiter steigern
„Die überaus positive Bewertung der Fahrten zeigt, dass die Wiener Taxilenker und -lenkerinnen hervorragende Arbeit leisten“, sagt Resul Ekrem Gönültaş, Obmann der Wiener Taxi-Innung. „Wir freuen uns, dass unsere Fahrgäste die Feedback-Funktion in erster Linie dafür nutzen, ihre Zufriedenheit mit der Qualität und dem Service unserer vielen engagierten Taxi-Unternehmen auszudrücken.“
Die QR-Codes laufen parallel zur Seite www.taxifeedback.at und sollen dazu beitragen, die bereits hohe Qualität der Wiener Taxiunternehmen weiter zu steigern und mehr Bewusstsein bei den Kunden zu schaffen. Denn die sieben Fahrgastrechte, die als Info-Karten in den Taxis aufliegen, sind ebenfalls über die QR-Codes elektronisch abrufbar.
Sieben Fahrgastrechte
Die Info-Karten sowie alle Informationen hinter dem QR-Code sind in deutscher und englischer Sprache verfasst. Die sieben relevantesten Fahrgastrechte lauten:
Sie sehen den Namen des Unternehmens, die Adresse, das KFZ-Kennzeichen und den Taxilenkerausweis am Armaturenbrett.
Bei der Bezahlung erhalten Sie ohne Aufforderung eine Rechnung. Diese muss folgende Angaben enthalten: Wegstrecke in Kilometern, Fahrpreis, Datum, Kennzeichen, Name und Standort des Unternehmens, Kenn-Nummer zur Identifizierung des Taxi-Fahrers.
Sie können immer mit Bankomatkarte zahlen.
Es gilt die Beförderungspflicht: Das Taxi muss Sie an Ihr Ziel bringen, außer Sie rauchen im Fahrzeug oder wirken aggressiv oder gefährlich.
Das Taxi muss immer den schnellsten Weg nehmen, außer Sie wollen eine andere Strecke fahren. Sie können verlangen, dass ein Navigationsgerät verwendet wird.
Der Taxifahrer muss Ihnen beim Ein- und Ausladen von Gepäck sowie, wenn nötig, beim Ein- und Aussteigen helfen.
Die Sitzplätze, der Fußraum und der Kofferraum des Fahrzeugs müssen frei für Sie sein.
Rückfragen & Kontakt
Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit Pkw
Telefon: +43 1 514 50-3495
E-Mail: taxi@wkw.at
Website: https://wko.at/wien/taxi
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WHK