- 17.08.2025, 13:46:33
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Land NÖ ordnet Sanierung für Deponie „Am Ziegelofen“ an
Zielzustand klar definiert: Nur grenzwertkonformes Material bleibt – Ziel fix, Weg flexibel – strenge behördliche Überwachung
Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), hat für die Reststoff- und Massenabfalldeponie „Am Ziegelofen“ (Stadtgemeinde St. Pölten) nun eine Verfahrensanordnung gemäß § 62 Abs. 2 AWG 2002 erlassen. Ziel ist eindeutig: Auf der Deponie darf nur Material verbleiben, das die Grenzwerte der Deponieverordnung (DVO 2008) erfüllt. Nicht konformes Material ist nachzubehandeln oder ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Betreiber hat Spielraum bei der Wahl der technischen Methoden; die Behörde überwacht Planung und Umsetzung engmaschig.
„Unser Maßstab sind Konsens und Grenzwerte – nicht zuletzt medial geführte Gutachterdebatten. Material das die Vorgaben der Deponieverordnung nicht einhält, wird nachbehandelt oder geordnet entfernt“, heißt es seitens der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht. „Der Unternehmer entscheidet über die geeignete Technik. Wir geben Ziel, Etappen und Maßstab der Untersuchungen vor und kontrollieren die Umsetzung.“
Im Zuge eines abfallpolizeilichen Verfahrens wurden am 12. Dezember 2024 Probeschürfe im aktuellen Schüttbereich abgeteuft. Die behördlichen Erhebungen und die chemisch-analytischen Untersuchungen bestätigten, dass Abfälle abgelagert wurden, die den Annahmekriterien einer Massenabfalldeponie nicht entsprechen. Die daraufhin angeordnete Schurferkundung und Analytik wurden dokumentiert und fachlich begutachtet. Auf Basis dieser Feststellungen ordnet die Behörde nun nach dem Parteiengehör eine stufenweise Sanierung an. Unabhängig von allfälligen zivil- oder strafrechtlichen Fragen steht die Herstellung des konsensgemäßen Zustands im Vordergrund.
Die Anordnung im Überblick
Sanierungsziel: Nach Abschluss dürfen ausschließlich Abfälle verbleiben, die die Grenzwerte gemäß Tabellen 9 und 10, Anhang 1, DVO 2008 einhalten.
Abgegrenzter Bereich: ca. 15.000 m² bis in 6 m Tiefe (≈ 90.000 m³).
Vorgehen: Sektorenbetrieb max. 25 × 25 m, nie zwei Sektoren gleichzeitig (Geruchs- und Emissionsminderung).
Qualitätssicherung: Wiedereinbau nur nachgrundlegender Charakterisierung des Materials; sonst geordnete Entsorgung über geeignete und befugte Anlagen.
Besondere Befunde (z. B. BigBags):Separieren, gesichert lagern, untersuchen und – je nach Schadstoffprofil Entscheidung über die weitere Vorgangsweise, etwa Schwermetalle/BTEX – externe Behandlungdurch befugte Abfallbehandler; strenger Arbeitsschutz.
Zeitleiste: Beginn der Maßnahmen bis13.10.2025; Abschluss bis 31.12.2027.
Etappen: 4 Teilschritte zu je ~22.500 m³,jeweils ≤ 6 Monate; Dokumentationsberichtnach jedem Teilschritt, Abschlussbericht am Ende.
Aufsicht: Durchführung unter Aufsicht des behördlich bestelltenDeponieaufsichtsorgans; Information an Behörde und Aufsicht 14 Tage vor Beginn.
Zur Geruchsminderung sind Unterdruckhaltung/Gasfassung, der Einsatz von geeigneten technischen Anlagen („Geruchskanone“) sowie – falls erforderlich – Abdeckungen vorgesehen. Die Maßnahmen erfolgen sektorenweise, um Emissionen und Belastungen für die Umgebung möglichst gering zu halten.
Weitere Informationen beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung – Gruppe Wirtschaft, Sport und Tourismus, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), E-Mail: post.wst1@noel.gv.at, Ing. Mag. Leopold Schalhas, Tel.: 02742/9005-14500
Rückfragen & Kontakt
Amt der NÖ Landesregierung Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Doris Zöger
Telefon: 02742/9005-13314
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