• 15.08.2025, 09:00:33
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Ventil, um Ärger abzulassen: Empfangsbeschwerden ab sofort auch zu Briefsendungen möglich

RTR erweitert Service des Beschwerdeportals für Postsendungen um die Kategorie Briefe

Wien (OTS) - 

Das aktuell geltende Postmarktgesetz räumt Empfänger:innen von Postsendungen bei Zustellproblemen kaum durchsetzbare Rechte ein. Nur Absender:innen können diese geltend machen. „Wir haben hier eine kleine Abhilfe geschaffen. Auf der Website der RTR können Betroffene seit 2021 ihre Probleme bei der Zustellung von Postsendungen mitteilen. Dieses Service, das bisher nur Paketsendungen umfasste, haben wir nun um Zustellprobleme bei Briefsendungen erweitert“, informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Nach einer Testphase von drei Monaten zeigten die Meldungen über das Online-Portal, dass die Zustellprobleme bei Briefsendungen ähnlich gelagert sind wie bei Paketen. Im Zeitraum Mai bis Juli wurden 184 Beschwerden betreffend Briefzustellung eingemeldet. Bemängelt wurde, dass Briefe unregelmäßig, unsachgemäß oder überhaupt nicht zugestellt wurden.

„Die bei uns registrierten Beschwerden dienen unter anderem dazu, strukturelle Probleme zu identifizieren. Postdiensteanbieter werden von uns in regelmäßigen Abständen darüber informiert und können im Sinne der Empfänger:innen Maßnahmen setzen“, erklärt Steinmaurer den Zweck des Online-Portals und ergänzt, „die so erhobenen Daten können in weiterer Folge auch als Diskussionsgrundlage herangezogen werden, um über eine bessere rechtliche Stellung der Endutzer:innen nachzudenken.“

Postempfangsbeschwerden können auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/post-empfangsbeschwerden eingegeben werden.

Schlichtungsverfahren und Postempfangsbeschwerden nehmen 2025 zu

Im Zeitraum Jänner bis Juli wurden insgesamt 4.957 Postempfangsbeschwerden (Paket und Brief) eingebracht, das sind um 6,5 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Postschlichtungsverfahren, die nach dem Postmarktgesetz ausschließlich dem Absender vorbehalten sind, beliefen sich im Beobachtungszeitraum auf 387, um 17,6 Prozent mehr als von Jänner bis Juli 2024.

Über die RTR

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations-, Post- und Medienmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Telekom-Control-Kommission (TKK), die Post-Control-Kommission (PCK) sowie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.

Rückfragen & Kontakt

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
MMag. Daniela Andreasch
Pressesprecherin Fachbereich Telekommunikation und Post
Telefon: 0158058401
E-Mail: daniela.andreasch@rtr.at

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