• 14.08.2025, 09:56:32
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Schallmeiner/Grüne: Rechnungshof bestätigt: Einheitlicher Honorarkatalog statt Reformverweigerung!

Wien (OTS) - 

„Der gestern auf profil.at und im ORF thematisierte Rohbericht des Rechnungshofs bestätigt, was wir Grüne seit Jahren fordern: Das österreichische Gesundheitssystem braucht endlich den bundesweit einheitlichen Honorarkatalog für ärztliche Leistungen. Gleiche Leistungen müssen überall im Land gleich vergütet werden, Patient:innen müssen unabhängig vom Wohnort die gleiche Versorgung als Kassenleistung erhalten“, betont Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen.

Der Rechnungshof kritisiert in seinem Rohbericht „Ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich 2018 bis 2023“ ausdrücklich den „Fleckerlteppich“ an Verträgen zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und den Landesärztekammern. Diese Situation führe zu Ungleichbehandlungen, verhindere mehr Effizienz und untergrabe die Steuerbarkeit des Systems, resümiert der Rechnungshof. „Es ist schlicht unverständlich, warum etwa die Muttermalkontrolle in 7 von 9 Bundesländern von der Kasse bezahlt wird, während in Niederösterreich und der Steiermark Betroffene 50 bis 60 Euro selbst zahlen müssen. Ebenso nicht nachvollziehbar ist, warum in der Steiermark Kassenlabore mit Gesamtvertrag die Basisdiagnostik für Nierenerkrankungen nicht abrechnen können, was in Summe 25 % der Bevölkerung betrifft. Diese wird in den anderen Bundesländern vergütet. Es geht hier übrigens dem Vernehmen nach um 3,92 Euro pro Test. Das alles, obwohl die Versicherten in Österreich natürlich idente Beiträge an die ÖGK zahlen. Das Schlimme: Diese Aufzählungen lassen sich beliebig fortsetzen“, so Schallmeiner.

Schallmeiner ergänzt: „Es ist übrigens entlarvend, dass sich die Ärztekammer in ihrem Statement über eine angebliche Blockade der ÖGK bei den vorhandenen 9 unterschiedlichen Verträgen in den Bundesländern echauffiert. Das Ziel muss es sein, endlich einen bundesweit einheitlichen vertrag zu bekommen und nicht weiterhin mit 9 unterschiedlichen Vereinbarungen in den Bundesländern zu arbeiten. Dass es kein großes Interesse seitens der Funktionäre in den Ländern an einem einheitlichen Gesamtvertrag gibt, pfeifen die Spatzen schon lange von den Dächern“.

Für die Grünen ist klar: Damit ein einheitlicher Gesamtvertrag Realität wird, braucht es notfalls klare gesetzliche Änderungen. „Wenn die Zustimmung aller neun Landesärztekammern die Umsetzung blockiert, muss der Bund die Rahmenbedingungen so anpassen, dass eine Einigung nicht länger an Partikularinteressen scheitert. Wir haben diesen Aspekt bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich bereits in Betracht gezogen, damals scheiterte es am Koalitionspartner, wie auch heute früh der ehemalige Gesundheitsminister Johannes Rauch im Morgenjournal darlegen konnte. Vielleicht findet jetzt endlich das längst überfällige Umdenken statt, nachdem auch der Rechnungshof die Dringlichkeit dieses Themas erkannt hat. Die Patient:innen und die Qualität der Versorgung müssen im Mittelpunkt stehen, nicht Machtspiele einzelner Standesvertretungen. Das befreit natürlich die ÖGK nicht von eigener Verantwortung, im Gegenteil. Auch dort gibt es mehr als genug Hausaufgaben im Interesse der Versicherten und im Sinne der Transparenz zu erledigen, wie die Beantwortung meiner parlamentarischen Anfrage vor wenigen Tagen gezeigt hat“, so Schallmeiner.

Der Gesundheitssprecher der Grünen resümiert abschließend: „Ein bundesweit einheitlicher Honorarkatalog ist kein Nice-to-Have, sondern eine Grundvoraussetzung für Fairness, Transparenz und Planungssicherheit im Gesundheitssystem. Der Bericht des Rechnungshofs zeigt deutlich auf, wo es hakt – jetzt liegt es an der Politik, zu handeln. Schade, dass Johannes Rauch nicht mehr Minister ist. Mit dem kolportierten RH-Bericht im Rücken, angesichts der Herausforderungen und seinem stets beherzten Kampf für die Interessen der Versicherten wäre die notwendige Veränderung durchaus machbar“.

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