- 14.08.2025, 09:49:35
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WKÖ-Danninger: Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verhindert Kostenexplosion und verteilt Netzkosten auf mehr Schultern
„Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist eine insgesamt gelungene Grundlage für die Weiterentwicklung des österreichischen Energiemarkts“, resümiert Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist. Das Gesetz stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieversorgung dar.
Ohne die darin enthaltenen Maßnahmen droht eine Explosion der Systemkosten zu Lasten der Endkund:innen. Mit den neuen Entgelten für Einspeiser:innen werden die Kosten auf mehr Schultern verteilt, was zu einer Kostensenkung beim Einzelnen führen wird. Gleichzeitig wird ein Anreiz gesetzt, den selbst produzierten Strom möglichst selbst oder gemeinsam mit Nachbarn zu verbrauchen. Die Sorgen einiger Stakeholder in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen teilt Danninger nicht. „Die Gefahr, dass durch Einspeiserentgelte neue Investitionen verhindert werden, ist völlig unbegründet. Wenn die Ausgestaltung der Tarife mit Augenmaß erfolgt, wird das ElWG Investitionen keineswegs ausbremsen“, betont Danninger. Und er ist sich sicher, dass die Regulierungsbehörde E-Control für eine solche Ausgestaltung sorgen wird.
Ein neues Instrument für Netzbetreiber:innen, mit dem der Ausbaubedarf besser gesteuert werden kann, stellt die Spitzenkappung dar. Damit können kurzfristige Überlastungen vermieden und teure Netzverstärkungen hintangehalten werden. „Dieser wichtige Baustein spielt eine zentrale Rolle bei der Integration erneuerbarer Energien. Denn er verhindert Netzbelastungen, die nicht mit anderen Mitteln verhindert werden können“, ist Danninger überzeugt.
Alle Netznutzer:innen haben Interesse an einem optimal funktionierenden Stromnetz und leistbaren Tarifen. „Daher ist es wichtig, dass wir alle Verantwortung für das Funktionieren unseres gemeinsamen Energiesystems übernehmen“, hält Danninger abschließend fest. (PWK310/DFS)
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