• 13.08.2025, 16:01:33
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Hanger: U-Ausschüsse haben klare Regeln und sind kein blaues Wunschkonzert

U-Ausschuss-Verlangen der FPÖ nicht verfassungskonform – VfGH hat erwartungsgemäß entschieden – „Machtkartell“-Fantasien Hafeneckers offenbar der Sommerhitze geschuldet

Wien (OTS) - 

„Untersuchungsausschüsse haben klaren verfassungsrechtlichen Regeln zu folgen und sind kein blaues Wunschkonzert. Das Verlangen der FPÖ auf Einsetzung eines U-Ausschusses wurde mangels eines ausreichend abgegrenzten Untersuchungsgegenstandes erwartungsgemäß für unzulässig befunden“, stellt ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger klar. Der Verfassungsgerichtshof hat die Anfechtung des entsprechenden Beschlusses des Geschäftsordnungsbeschlusses abgewiesen, „was auch die Freiheitlichen zur Kenntnis zu nehmen haben“. Die heute per Presseaussendung ventilierten „Machtkartell“-Fantasien von FPÖ-Generalsekretär Hafenecker seien „entlarvend für die eigenen Allmachtfantasien der FPÖ und sind ein Sittenbild für den mangelnden Respekt der Freiheitlichen gegenüber den Institutionen unserer Republik – das ist demokratiegefährdend“.

Zudem habe die FPÖ wohl von Anfang an gewusst, dass ihr Verlangen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten wird. Hanger ergänzt: „Wir stellen uns nicht gegen Aufklärung, aber sie muss verfassungskonform sein. Und deshalb haben wir die FPÖ auch vor Wochen dazu eingeladen, einen bzw. zwei verfassungskonforme Untersuchungsgegenstände zu definieren. Dazu war sie nicht in der Lage.“ Dass die FPÖ überhaupt den Weg zum Verfassungsgerichtshof beschritten habe, sei schlichtweg ein klarer Beleg für ihre innere Zerrissenheit, so der ÖVP-Abgeordnete: „Denn die Verschwörungstheorien haben im FPÖ-Klub die Überhand gewonnen und dabei liefern sich die Corona-Fraktion und jene, die das tragische Ableben von Sektionschef Pilnacek parteipolitisch missbrauchen wollen, ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Dabei wurden offensichtlich alle verfassungsrechtlichen Kriterien der Inszenierung geopfert und über Bord geworfen.“

Wäre es den Freiheitlichen ernst mit einer transparenten und effizienten Aufklärungsarbeit, so hätten sie bereits vor dem Sommer mit einem verfassungskonformen Einsetzungsverlangen – also mit einem klar definierten Untersuchungsgegenstand und -zeitraum – einen wesentlich einfacheren und zeitsparenderen Weg eingeschlagen. „Wie wir wissen war das aber nicht der Fall.“ Hanger abschließend: „U-Ausschüsse als schärfstes parlamentarisches Kontrollinstrument dürfen nicht für populistische Dauerinszenierungen und Schauprozesse missbraucht werden. Es muss im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stets um ernsthafte Aufklärungsarbeit gehen – ansonsten sind die Glaubwürdigkeit des Parlaments, des Untersuchungsausschusses als schärfstes Kontrollinstrument und nicht zuletzt der Demokratie ernsthaft in Gefahr. Das sollten auch die FPÖ und Hafenecker verstehen, selbst wenn ihnen die Sommerhitze offensichtlich zusetzt.“ (Schluss)

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