• 13.08.2025, 15:37:02
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SPÖ-Krainer zu VfGH-Erkenntnis: Rasche rechtliche Klärung zu begrüßen – Parlamentarische Kontrolle muss verfassungskonform sein

Wien (OTS) - 

„Es ist gut, dass der Verfassungsgerichtshof rasch rechtlich geklärt hat, ob das Verlangen der FPÖ auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zulässig ist. Der VfGH hat jetzt unsere Einschätzung bestätigt, dass das FPÖ-Verlangen nicht rechtmäßig ist, weil inhaltlich nicht zusammenhängende Themen vermischt werden“, sagt der stv. Klubvorsitzende Jan Krainer. „Parlamentarische Kontrolle ist uns sehr wichtig; es war u.a. die SPÖ, die dafür gesorgt hat, dass Untersuchungsausschüsse ein Minderheitsrecht geworden sind. Allerdings ist auch wichtig, dass alles verfassungskonform ist. Das ist das FPÖ-Verlangen nicht, wie der Verfassungsgerichtshof feststellt.“ ****

„Es liegt jetzt an der FPÖ, ob sie ein neues Verlangen einbringt. Wenn ein neuer Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, wird die SPÖ konstruktiv an der Aufklärung politischer Verantwortung mitarbeiten, so wie wir das in der Vergangenheit immer gemacht haben.“ (Schluss) ah/ff

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