- 13.08.2025, 14:10:03
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- OTS0085
Sozialtarif für Strom positiver erster Schritt gegen Energiearmut
Fenninger fordert weitere Maßnahmen beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz
„Den gestützten Preis für Strom für einkommensarme Haushalte begrüßen wir natürlich“, so Fenninger zum geplanten Sozialtarif. „Vor allem, weil mit Ende 2024 die Strompreisbremse, aber auch andere wichtige Unterstützungsleistungen für einkommensarme Haushalte ausgelaufen sind. Die hohen Preise aufgrund der Teurungskrise sind aber geblieben, auch für Energie. Somit ist der geplante Sozialtarif für Strom ein guter erster Schritt im Kampf gegen Energiearmut. Allerdings besteht aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf.“
Daher hat die Volkshilfe zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz im Rahmen der Armutskonferenz eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.
Großer Teil wird ausgeschlossen
Besonders wichtig ist eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten. Bezieher*innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, aber auch Niedrigverdiener*innen, die sogenannten Working Poor, haben laut aktuellem Gesetzesentwurf keinen Anspruch auf den gestützten Preis. „Eine Maßnahme gegen Energiearmut zu beschließen, ohne einen großen Teil der vulnerablen Gruppen einzubeziehen, widerspricht jeglicher Logik. Hier besteht dringender Verbesserungsbedarf“
, so Fenninger. „Wenn wir uns die Zahlen zu den Übergewinnen der Energieunternehmen vor Augen führen, kann wohl nicht behauptet werden, dass ein Sozialtarif der alle vulnerablen Gruppen miteinschließt, finanziell unzumutbar für die Energieunternehmen wäre. Die Nichtleistbarkeit von Energie zur Befriedigung von Grundbedürfnissen wie Kochen, Waschen, Beleuchtung und der Nutzung von Elektrogeräten ist hingegen eindeutig unzumutbar in einem der reichsten Länder der Welt.“
Netzkosten belasten Haushalte weiter
Was der Sozialtarif nicht bringt, ist eine Entlastung für einkommensarme Haushalte hinsichtlich der Netzkosten. Diese machen jedoch ein Drittel der Kosten für Strom aus und werden in den kommenden Jahren tendenziell weiter steigen. „Deshalb braucht es die Wiedereinführung des Netzkostenzuschusses für einkommensarme Haushalte, der bedauerlicherweise 2024 ausgelaufen ist“, fordert Fenninger. Positiv hervorzuheben sei die Verpflichtung großer Energieunternehmen, Beratungsstellen für Verbraucher*innen einzurichten. Zugleich sollten diese aber in die Pflicht genommen werden auch unabhängige Beratungsstellen für Energie zu finanzieren, damit Verbraucher*innen den für ihre Bedürfnisse tatsächlich günstigsten Tarif nutzen können.
Appell an die Regierung
Die Regierung fordern wir deshalb nachdrücklich dazu auf, die Empfehlungen für Nachbesserungen der österreichischen Sozialwirtschaft zu berücksichtigen. So erfreulich das Vorhaben der Einführung eines Sozialtarifs für Strom auch ist, es kann nur ein erster Schritt im Kampf gegen Energiearmut sein. „Von unseren Klient*innen wissen wir, dass Kosten fürs Heizen eine noch wesentlich größere finanzielle Belastung für die Haushalte darstellen. Deshalb braucht es in weiterer Folge auch einen gestützten Preis für Energie fürs Heizen, wie beispielsweise für Gas. Das Grundbedürfnis nach Energie muss für alle gesichert sein“,
so Fenninger abschließend.
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Volkshilfe Österreich
Ulrike Schöflinger
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